Also, folgendes ist passiert:
(vielleicht weiss einer wie die Rechtslage ausschaut)
Der Arbeitnehmer A hat zum 1.4. 2005 gekündigt und ist zu einem anderen Arbeitgeber gewechselt der ihm einen 6monatigen Vetrag gegeben hat mit der mündlichen Zusage dass danach auf alle Fälle ein unbefr. Vetrag folgt. Er soll es als Probezeit sehen.
Nach diesen 6 Monaten (er hatte per mail 2 Monate vorher nachgefragt ob alles ok sei und er auch einen neuen Vetrag bekomme…wurde mit „natürlich, sie bekommen zum 1.10. einen neuen Vetrag“…beantwortet).
Am 30.9. wurde er dann ins Büro gerufen , er könnte seinen neuen Vetrag abholen.
Er nahm den Vetrag mit und entdeckte dass der neue Vetrag wiederum ein befr. Vetrag (diesmal über 9Monate) ist.
Mit keinem Wort hatte das seine Büroleitung bei der Übergabe erwähnt.
Mal ganz abgesehn davon dass er es eine Frechheit findet dass man nichts sagt ist es doch auch nicht fair ihm den Vetrag dann 1 Tag vor Ablauf seines ersten Vetrags zu geben. Somit hatte er ja keine Wahl! Er musste ja unterschreiben.
Auf Nachfrage warum das Versprechen nicht eingehalten wird kam nur: " ist leider im Moment nicht anders möglich. Aber der nächste Vetrag ist 100% dann ein unbefristeter". Er glaubt allerdings nichts mehr.
Wie kann er sich rechtzeitig absicher dass der nächste Vetrag wirklich unbefristet ist.
Kann er zum Bsp. per mail nachfragen und wenn er das ok bekomme, ist er dann im Recht falls es beim nächsten Vetrag wieder heisst „geht grad nicht anders, nur befr. möglich“??
Er möchte einfach nur eine Chance sich nach was anderem umzuschaun denn noch einen befr. Vetrag wird er auf keinen Fall unterschreiben.
Der Job macht ihm allerdings total Spass und wegzugehen wäre echt die allerletzte Möglichkeit!
Der jetzige Vetrag geh übrigens noch bis Ende Juni.
Das Beste: Er hat die Tage mitbekommen dass seine neue Kollegin einen unbefr. Vetrag bekam, aus bestimmten Ausnahmegründen!
Liebe Grüße
Marty
Hallo Marty,
mit der mündlichen Zusage dass danach auf
alle Fälle ein unbefr. Vetrag folgt.
Beweise? Zeugen?
Nach diesen 6 Monaten (er hatte per mail 2 Monate vorher
nachgefragt ob alles ok sei und er auch einen neuen Vetrag
bekomme…wurde mit „natürlich, sie bekommen zum 1.10. einen
neuen Vetrag“…beantwortet).
Da steht nichts von „unbefristet“. Und die Anfrage lautete scheinbar auch nicht auf einen unbefristeten Vertrag?
Er musste ja unterschreiben.
Wieso „musste“ er?
Wie kann er sich rechtzeitig absicher dass der nächste Vetrag
wirklich unbefristet ist.
Nur indem er den Vertrag in der Hand hält!
aus bestimmten
Ausnahmegründen!
Aha. Und was soll uns das jetzt sagen?
MfG
Erstmal danke für die schnelle Antwort.
mit der mündlichen Zusage dass danach auf
alle Fälle ein unbefr. Vetrag folgt.
Beweise? Zeugen?
-----2 anderen Neuanfängern wurde das selbe versprochen, insofern hätte er Zeugen!
Nach diesen 6 Monaten (er hatte per mail 2 Monate vorher
nachgefragt ob alles ok sei und er auch einen neuen Vetrag
bekomme…wurde mit „natürlich, sie bekommen zum 1.10. einen
neuen Vetrag“…beantwortet).
Da steht nichts von „unbefristet“. Und die Anfrage lautete
scheinbar auch nicht auf einen unbefristeten Vertrag?
-----das ist ja meine Frage, hätte er ausdr. nach einem unbefr. Vetrag gefragt und per email die Antwort"ja, sie bekommen einen" erhalten, wäre das dann ein Beweis und bindend für den Arbeitgeber??
Er musste ja unterschreiben.
Wieso „musste“ er?
------ich denke niemand ist freiwillig arbeitslos und innerh 24h nen neuen Job finden ist wohl schwierig!
Wie kann er sich rechtzeitig absicher dass der nächste Vetrag
wirklich unbefristet ist.
Nur indem er den Vertrag in der Hand hält!
aus bestimmten
Ausnahmegründen!
Aha. Und was soll uns das jetzt sagen?
-------das hat den Hintergrund:
Arbeitnehmer A arbeitet in einem Reisebüro und bucht reisen für grosse Firmen. Firma B hat eine Reisestelle die vom Reisebüro in dem A arbeitet übernommen wird. A lässt sich in diese neue Reisestelle versetzen. Arbeitnehmer B (der ausnahmsweise einen unbefr. Vetrag bekam) arbeitet schon lange in der neuen Reisestelle (bisher für ein anderes Reisebüro) und wird vom neuen Reisebüro übernommen. Firma B verlangt aber vom neuen Reisebüro dass B einen unbefr. Vetrag bekommt da B schon lange für Firma B arbeitet.Daher die Ausnahme!
Hallo,
der Arbeitnehmer hätte vielleicht wirklich gut daran getan, nicht zu unterschreiben. Hätte er am Tag nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Wissen des Arbeitgebers, aber ohne den befristeten Vertrag unterschrieben zu haben, weitergearbeitet - und sei es nur kurz - stünde er jetzt in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.
Chrissie
Hi Marty!
http://www.info-arbeitsrecht.de/Befristeter_Arbeitsv…
„Eine solche Befristung ohne sachlichen Grund ist jedoch nicht zulässig, wenn zu demselben Arbeitgeber zuvor bereits ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.“
"Danach liegt ein sachlicher Grund insbesondere vor, wenn
*
der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,
*
die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder an ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschluss- beschäftigung zu erleichtern,
*
der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird,
*
die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt,
*
die Befristung zur Erprobung erfolgt,
*
in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen,
*
der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushalts- rechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird oder
*
die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht."
Vielleicht hilft Dir das irgendwie weiter.
Ich meine irgendwann irgendwo mal gehört zu haben, dass ein befristeter Vertrag nur x-mal (2 oder 3 oder so) verlängert werden darf, sonst ist es automatisch ein unbefristeter. Ich kann mich aber auch täuschen. Weiß das zufällig jemand?
xxx
Nic
Ist denn der 2. Vertrag nur kalendermäßig befristet oder mit einem Sachgrund? -> http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/BJNR196610000BJNE0…
Steht in dem 1. Vertrag drin, dass er zur Erprobung ist?
MfG
Hallo
Am 30.9. wurde er dann ins Büro gerufen , er könnte seinen
neuen Vetrag abholen.
Er nahm den Vetrag mit und entdeckte dass der neue Vetrag
wiederum ein befr. Vetrag (diesmal über 9Monate) ist.
Sind die Verträge inhaltlich identisch, also handelt es sich lediglich um eine schlichte Verlängerung? Oder sind die Verträge unterschiedlich?
Gruß,
LeoLo
Hallo
der Arbeitnehmer hätte vielleicht wirklich gut daran getan,
nicht zu unterschreiben. Hätte er am Tag nach der Beendigung
des Arbeitsverhältnisses mit Wissen des Arbeitgebers, aber
ohne den befristeten Vertrag unterschrieben zu haben,
weitergearbeitet - und sei es nur kurz - stünde er jetzt in
einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.
Tja, dazu wäre es aber nicht gekommen, denn der Folgevertrag wurde am letzten Tag der Befristung angeboten. Hätte der AN nicht unterschrieben, hätte er am nächsten Tag zuhause bleiben dürfen und vermutlich erhebliche Einbußen beim Bezug des ALG hinnehmen dürfen.
Gruß,
LeoLo
Immer langsam mit die jungen Pferde!
Hi!
„Eine solche Befristung ohne sachlichen Grund ist jedoch nicht
zulässig, wenn zu demselben Arbeitgeber zuvor bereits ein
unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis bestanden
hat.“
Vorsicht!
Ein befristeter Vertrag ohne Grund kann max 24 Monate (unter Umständen auch 4 Jahre) dauern und in dieser Zeit auch verlängert werden!
Aber hier sind schon genug echte Experten am Werk - da will ich mich nicht auch noch einmischen 
LG (und danke, dass Du selbst relativiert hast)
Guido
-----> Ja, die Veträge sind genau gleich (Aushilfsvetrag) .
Nur eben statt 6 Monate diesmal 9Monate befristet aber ohne Sachgrund!
Sind die Verträge inhaltlich identisch, also handelt es sich
lediglich um eine schlichte Verlängerung? Oder sind die
Verträge unterschiedlich?
Gruß,
LeoLo
Danke!
Das würde den Arbeitnehmer auch sehr interessieren da er ständig was andres hört. Weiss jemand wie oft hintereinander man einen befr. Vetrag ohne Sachgrund bekommen kann??
Der erste Vetrag war ein „Aushilfsvetrag“ für 6 Monate. Der zweite Vetrag ist ein neuer Aushilfsvetrag für 9 Monate.
Hallo,
das heisst wenn sein Vetrag am 30.6. ausläuft und der Vetrag zwar mündl. zugesichert wurde aber zum Bsp. noch in der Post ist und erst am
2.7. bei ihm ankommt und er ihn dann erst unterschreibt, aber schon am 1. gearbeitet hatte hat er autom. einen unbefr. Vetrag???
Das passiert bei der Firma von Arbeitgeber A öfters aber bisher wusste das keiner!!!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi!
das heisst wenn sein Vetrag am 30.6. ausläuft und der Vetrag
zwar mündl. zugesichert wurde aber zum Bsp. noch in der Post
ist und erst am
2.7. bei ihm ankommt und er ihn dann erst unterschreibt, aber
schon am 1. gearbeitet hatte hat er autom. einen unbefr.
Vetrag???
Prinzipiell schon.
AAABER:
Wenn da als Datum der 01.07. steht und in unmittelbarer Nähe die Unterschrift des AN, dann dürfte es schwer sein, dies nachzuweisen!
LG
Guido