Befristetes Anrecht auf Ursprungszeugnis?

Hallo,

weiß jmd ob es eine festgelegte Frist zur Einholung/Anforderung eines Ursprungszeugnis bei einem Lieferanten (bei dessen Handelskammer/Behörde) gibt?

Danke

LG Alexandra K.

Servus,

nein, die gibts nicht. Schon deswegen, weil der Lieferant dem Ausführer auch auf ausdrückliche Anforderung kein Ursprungszeugnis schuldet, sondern eine Lieferantenerklärung oder eine Langzeit-Lieferantenerklärung.

Diese beiden können und dürfen nicht mehr ausgestellt werden, wenn der Ursprung der gelieferten Waren nicht mehr nachweisbar ist. Das ist in der Regel zehn Jahre nach dem Jahr der Lieferung, wenn die Aufbewahrungsfrist für die ggf. notwendige Dokumentation abgelaufen ist.

Schöne Grüße

MM