Hallo Zusammen,
Guten Abend
- wie ist es, wenn man mehrfach befristet auf der gleichen
stelle gearbeitet hat und immer wieder verlängert wird ohne
grund? geht so etwas? wie lange?
Das hängt ein wenig von weiteren Faktoren ab.
Generell greift hier das Teilzeit- und Befristngsgesetz.
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/
Im § 14 findet man die Möglichkeiten zu befristeten Arbeitsverträgen.
Bei Befristungen ohne sachlichen Grund sind die Absätze 2, 2s und 3 ausschlaggebend…
- wenn man auf einer mutterschaftsstelle arbeitet und
befristet ist, die mutter nach 3 jahren zurück kommt. auf was
hat sie anspruch, wenn sie eine volle stelle vorher hatte?
Grundsätzlich auf eine gleichwertige Beschäftigung, wie vor der Elternzeit.
- wie sieht es aus, wenn die mutter eine volle stelle hatte
und nach 3jahren zurück und nur noch teilzeit arbeiten möchte?
darf die firma die volle stelle teilen und 2 halbtagsstellen
drauss machen und quasi die vertretung der letzten 3 jahre
zwingen zu gehen oder das angebot anzunehmen?
Hier kommt es darauf an, wie der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts die Arbeit aufteilen möchte…da sind viele Dinge möglich…
Ist eine Vertretungskraft für die Dauer der Elternzeit eingestellt, endet das Arbeitsverhältnis meißtens mit dem Ende der Elternzeit.
Kommt die Elternzeit-Mitarbeiterin mit reduzierter Std.-Zahl wieder in den Betrieb, dann ist es Entscheidung des Arbeitgebers, was mit den „restlichen Stunden“ passiert…
Er kann sich überlegen, die Arbeitsaufgaben zu verteilen und niemand weiteres Beschäftigen…er kann bisher teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern mehr Stunden anbieten oderoderoder…
Ist ein Betriebsrat im Betrieb vorhanden, muss dieser natürlich im Rahmen der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetze beteiligt werden…
Ein Weiterbeschäftigungsangebot kann er der „bisherigen“ Vertretungskraft natürlich machen, verpflichtet ist er dazu aber nicht. (Davon ausgehend, dass eben ein ordnungsgemäßes befristeter Arbeitsvertrag vorlag)
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß
MG