Folgende Situation. Frau Mustermann hat einen befristetes Arbeitsverhältnis im Supermarkt (auf 400€ Basis für 1/2 Jahr), nach Auslauf der Frist, ist das Verhältnis beendet und Frau Mustermann sucht sich einen neuen Job, auch befristet. Wieder wurde dieses Verhältnis nicht verlängert und Frau Mustermann fragt bei dem Supermarkt an, ob sie dort wieder anfangen könnte. Sie würde dort wieder eingestellt werden, aber wieder nur befristet, ist das Rechtmäßig? Müsste sie bei einer Wiedereinstellung nicht einen Festvertrag erhalten, wenn es keine sachlichen Gründe für einen befristeten Vertrag gibt?
Schonmal Danke für eure Antworten.
Grüße
Hi!
Sie würde dort wieder eingestellt werden, aber wieder
nur befristet, ist das Rechtmäßig?
Wie lang war debnn die Zeit zwischen der letzten Beschäftigung und der aktuellen?
Müsste sie bei einer
Wiedereinstellung nicht einen Festvertrag erhalten, wenn es
keine sachlichen Gründe für einen befristeten Vertrag gibt?
Sicher, dass kein sachlicher Grund vorliegt? Im Vertrag muss davon nichts erwähnt sein…
Gruß
Guido
Hi, ja es gibt definitiv keine sachlichen Gründe für einen befristeten Vertrag, da in diesem Supermarkt gerade eine Person entlassen wurde und Bedarf an Personal besteht. Die Pause zwischen der Entlassung und der evt. Neuvertrag beträgt 1/2 Jahr.
Hi!
Hi, ja es gibt definitiv keine sachlichen Gründe für einen
befristeten Vertrag, da in diesem Supermarkt gerade eine
Person entlassen wurde und Bedarf an Personal besteht. Die
Pause zwischen der Entlassung und der evt. Neuvertrag beträgt
1/2 Jahr.
Dann wäre eine Befristung gem. § 14, Abs. 2, Satz 2 (Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.) unwirksam.*
Da nicht der ganze Vertrag unwirksam ist, sondern automatisch ein unbefristeter begründet ist, könnte sich der erstmal Arbeitnehmer zurücklehnen.
VG
Guido
*Falls jemand grübelt, warum ich nach dem Zeitraum zwischen den Beschäftigungen fragte, da ja im Gesetz nicht eingeschrängt wird, es war deshalb
Hallo Guido
Da nicht der ganze Vertrag unwirksam ist, sondern automatisch
ein unbefristeter begründet ist,
Nö, Guido. Diesen Automatismus kennt das TzBfG nicht.
Gruß,
LeoLo
Hi!
Nö, Guido. Diesen Automatismus kennt das TzBfG nicht.
Dann erkläre Du mir doch bitte den Satz
Ist die Befristung rechtsunwirksam, so gilt der befristete Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen
anders!?
VG
Guido
Hallo
Nö, Guido. Diesen Automatismus kennt das TzBfG nicht.
Dann erkläre Du mir doch bitte den Satz
Ist die Befristung rechtsunwirksam, so gilt der befristete
Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen
anders!?
Mache ich gerne, nachdem Du mir den Satz „Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis auf Grund der Befristung nicht beendet ist.“ erklärt hast.
Gruß,
LeoLo
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Bin aufgewacht
Hi!
Mache ich gerne, nachdem Du mir den Satz „Will der
Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung eines
Arbeitsvertrages rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von
drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten
Arbeitsvertrages Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung
erheben, dass das Arbeitsverhältnis auf Grund der Befristung
nicht beendet ist.“ erklärt hast.
Yep, danke - dann bin ich auch mal aufgewacht.
Zwar schrieb ich " erstmal zurücklehnen" aber der Rest des Satzes war dann wohl etwas unglücklich 
VG
Guido