Hallo auch,
nehmen wir mal folgenden hypothetischen Fall an:
Arbeitnehmerin A ist seit dem 01.02.2003 bei dem Einzelhandelsunternehmen E als Kassiererin auf „400,-€ Basis“ angestellt. Am 01.03.2010 erhält sie eine zeitlich befristete (6Monate) „Festanstellung“. Die zeitliche Befristung wird nach Ablauf von 6Monaten jeweils um weiter 6Monate verlängert. D.h. die letztmalige Befristung läuft bis zum 29.02.2012.
Soweit so gut,
nach einem Artikel in der gestrigen Tageszeitung und nachfolgenden Recherchen im Web, stiess ich auf folgendes,
Zitat:
„Eine Befristung ohne sachlichen Grund ist nach dem Wortlaut des § 14 Absatz 2 Satz 2 TzBfG jedoch nicht zulässig, wenn zu demselben Arbeitgeber zuvor bereits ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis bestanden hatte.“
Zitat Ende.
Nun meine Frage…wie verhält sich das im Oben beschriebenen hypothetischen Fall. Zählt in diesem Fall der „400,-€ Job“ als „Arbeitsverhältnis“?
Weiterhin stellt sich die Frage nach der „Betriebszugehörigkeit“, zählt die Zeit als „400,-€ Job“ mit oder beginnt die „Betriebszugehörigkeit“ erst, wie im Oben genannten hypothetischen Fall, am 01.03.2009?
Gruß und Danke Angus