Befristetes Arbeitsverhältnis zulässig?

Hallo Ihr,

wenn jemand am 19.7 seine Ausbildung beendet hat und am 20.7 ohne den Vertrag zu haben arbeiten gegangen ist & der AG keinen Wiederspruch eingelegt hat, entsteht dadurch automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis?

Und wenn man dann am 23.7 den Arbeitsvertrag bekommt & darin steht eine 1-jährige Befristung, ist dies dann zulässig?

Man ist sich nämlich unsicher, ob der vertrag unterschrieben werden soll& benötigt Rat :smile:

Danke für die Antworten.

Hallo Ihr,

Hallo Du

wenn jemand am 19.7 seine Ausbildung beendet hat und am 20.7
ohne den Vertrag zu haben arbeiten gegangen ist & der AG
keinen Wiederspruch eingelegt hat, entsteht dadurch
automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis?

Grundsätzlich ja

Und wenn man dann am 23.7 den Arbeitsvertrag bekommt & darin
steht eine 1-jährige Befristung, ist dies dann zulässig?

Zumindest wenn es eine Befristung mit sachlichem Grund ist, hat das BAG dies 2007 unter bestimmten Umständen für zulässig erklärt: (http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsp…
und diese Rechtsprechung 2008 noch mal bestätigt:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsp…

Man ist sich nämlich unsicher, ob der vertrag unterschrieben
werden soll& benötigt Rat :smile:

Na ja, wenn der AN nicht unterschreibt, hat er zwar einen „unbefristeten“ Vertrag, den der AG aber auch ohne evtl. vereinbarte Probezeit ganz schnell wieder kündigen kann, da das KSchG noch nicht gilt.
Der AN sollte sich vor Ort Rechtsrat von einem Fachmenschen holen, der den kompletten Vertrag im Gesamtwortlaut sehen kann.
Falls die nachträgliche Befristung - weil ohne sachlichen Grund - doch nicht rechtswirksam ist, sollte der AN sowieso die Füße stillhalten (zumindest wenn er keine Jobalternative hat), unterschreiben und erst unmittelbar vor Ablauf Entfristung geltend machen.

Danke für die Antworten.

Scho’ recht