Befristetes Arbeitsverhältnis

Hallo,
wie sieht es aus mit dem recht auf Kündigung in einem befristeten Teilzeit-Arbeitscverhältnis? Z.B. läuft ein Vertrag über 6 Monate befristet. Welche Kündigungs-Möglichkeiten hat man? Gibt es auch Probezeit? Ist man verpflichtet, die 6 Monate dort zu arbeiten, oder hat man eine Kündigungsfrist?
Vielen Dank.

Was steht denn im Arbeitsvertrag?

Ich weiß es nicht. Gibt es generelle Regelungen?

Hallo,

die gibt es und deswegen hat Else nach dem ArbV gefragt.
Ist nämlich bei einem befristeten Arbeitsvertrag keine Kündigung vor Fristablauf vorgesehen und geregelt, ist eine vorzeitige Kündigung weder für AN noch für AG zulässig.

&Tschüß
Wolfgang

Ah, das hilft mir schon weiter, vielen Dank.

Nur zur Ergänzung
Hi!

Sollte ein Tarifvertrag greifen, kann das selbstverständlich auch dort geregelt sein.

Gruß
Guido