ich habe ein befristetes arbeitsverhältniss bis feb.2014 habe aber schon einen antrag auf unbefristung gestellt und mir wurde schriftlich mitgeteilt ,dass ab märz2014 ein unbefristeter vertrag zur unterschrift bereit liegt.
Jetzt bin ich schwanger und muss ins beschäftigungsverbot wegen schwangerschaft, kann mein arbeitgeber meinen vertrag auslaufenlassen ohne mir den neuen vertrag zur unterschrift zu geben oder darf er es dann nicht?
Zur Zeit gilt nur der befristete Arbeitsvertrag.
Ich glaube , in Deiner Situation, wirst Du wohl keinen unbefristeten Vertrag bekommen.Schreibe eine Antwort … (mind. 80 Zeichen)
Solange Du den unbefristeten Vertrag noch nicht unterschrieben hast, kann der AG den befristeten natürlich auslaufen lassen.
Hallo,
auch wenn der Artikel wegen Verstoß gegen FAQ:1129 wieder komplett gelöscht wird, dennoch kurz.
Hier
ich
ist der Verstoß gegen FAQ:1129
habe ein befristetes arbeitsverhältniss bis feb.2014 habe
aber schon einen antrag auf unbefristung gestellt und mir
wurde schriftlich mitgeteilt ,dass ab märz2014 ein
unbefristeter vertrag zur unterschrift bereit liegt.
Bereits eine mündlich getroffene Vereinbarung ist bindend für beide Parteien! Wurde die Verlängerung schriftlich mitgeteilt ist das natürlich perfekt.
Jetzt bin ich schwanger und muss ins beschäftigungsverbot
wegen schwangerschaft, kann mein arbeitgeber meinen vertrag
auslaufenlassen ohne mir den neuen vertrag zur unterschrift zu
geben oder darf er es dann nicht?
Er hat ja bereits schriftlich zugesichert, dass der Vertrag unbefristet wird ab März.
Sollte der AG also versuchen den Arbeitsvertrag per Befristung auslaufen zu lassen, ist die schriftliche Zusage der Entfristung ab März die Pole Position für den Arbeitsgerichtprozess!
Gruß
Wawi
Hallo
Nur kurz und knapp:
Solange Du den unbefristeten Vertrag noch nicht unterschrieben
hast, kann der AG den befristeten natürlich auslaufen lassen.
Nein!
Auch mündliche Abmachungen sind bindend, in diesem Fall liegt sogar eine schriftliche Zusage vor.
Hier kann sich rein rechtlich betrachtet nichts mehr auslaufen lassen!
Gruß
Wawi
Hallo
Zur Zeit gilt nur der befristete Arbeitsvertrag.
Ich glaube , in Deiner Situation, wirst Du wohl keinen
unbefristeten Vertrag bekommen.Schreibe eine Antwort …
(mind. 80 Zeichen)
Nein!
Auch mündliche Abmachungen sind bindend, in diesem Fall liegt sogar eine schriftliche Zusage für die Entfristung vor.
D. h. sie hat den unbefristeten Vertrag ab März bereits in der Tasche …
Gruß
Wawi
Moin,
Bereits eine mündlich getroffene Vereinbarung ist bindend für
beide Parteien! Wurde die Verlängerung schriftlich mitgeteilt
ist das natürlich perfekt.
Also besteht jetzt deiner Meinung nach ein unbefristeter Arbeitsvertrag? Mit welchen Konditionen denn?
Gruß
TET
Hallo
Bereits eine mündlich getroffene Vereinbarung ist bindend für
beide Parteien! Wurde die Verlängerung schriftlich mitgeteilt
ist das natürlich perfekt.Also besteht jetzt deiner Meinung nach ein unbefristeter
Arbeitsvertrag? Mit welchen Konditionen denn?
So weit nicht anders vereinbart mit den bereits bestehenden Konditionen.
Gruß
Wawi
Moin,
So weit nicht anders vereinbart mit den bereits bestehenden
Konditionen.
Und wenn der AG ganz andere Konditionen in den unbefristeten Vertrag schreiben wollte?
Gruß
TET
Hallo
Und wenn der AG ganz andere Konditionen in den unbefristeten
Vertrag schreiben wollte?
Du sagst es: _wollte_
er hat es aber nicht … also haben die alten Vereinbarungen Bestand …
Gruß
Wawi
Guten Morgen.
Besser wäre es natürlich, Sie hätten den Vertrag schon von allen unterschrieben in der Tasche.
Ich vermute, in Ihrem Fall könnte es auf einen Rechtsstreit hinauslaufen. Verträge können ja auch mündlich geschlossen werden. Somit ist das erwähnte Schreiben das Angebot des Arbeitgebers, Sie unbefristet weiter zu beschäftigen und Sie müssten nur noch „zusagen/unterschreiben“.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass der Arbeitgeber versucht, Ihnen weißzumachen, dass der Vertrag eben NICHT unterschrieben ist und aus. Haben Sie einen Betriebsrat? Dann bitte gleich da hin gehen, der musste nämlich der Entfristung zustimmen und damit ist die Sache eigentlich klar. Haben Sie keinen Betriebsrat bleibt wahrscheinlich nur der Weg über das Arbeitsgericht (ist nicht teuer), falls der unbefristete Vertrag jetzt nicht zustandekommt.
Viel Glück.
buki
Moin,
Du sagst es: _wollte_
er hat es aber nicht … also haben die alten Vereinbarungen
Bestand …