Ein Supermarkt-Parkplatz wird jeden Donnerstag von 13:00 - 17:00 wegen eines Wochenmarktes durch Zeichen 250 gesperrt.
Ein Fahrzeug wird dort ab 12:00 geparkt.
Der Halter soll ein Verwarnungsgeld von 30 Euro zahlen.
Dazu
Zitat BGH:
Z 250 verbietet jeden Fahrzeugverkehr im gesperrten Raum inklusive aller Abzweigungen, die nur von der gesperrten Straße erreicht werden können (BayObLG VRS 69, 461).
Das Verbot gilt auch für den ruhenden Verkehr (OLG Karlsruhe VerkMitt. 78, 34).
Jedoch wird durch Z. 250 mit zeitlich Befristungen (z. B. Zusatzschild „20.00 bis 05.00 Uhr“) kein Parkverbot während der angeführten Zeit begründet. Sofern in erlaubter Zeit in den Bereich ein bzw. ausgefahren wird, liegt kein Verstoß vor ; das befristete Verkehrsverbot bezieht sich nur auf den fließenden Verkehr (BGH VRS 72, 134).
Ist das Verwarnungsgeld demnach unberechtigt, weil noch während der erlaubten Zeit eingefahren wurde?
Wie ist das „… ein bzw. ausgefahren wird“ zu interpretieren?
Reicht es, in der nicht verbotenen Zeit ein oder auszufahren?
Also steht das bzw. für oder oder für und?
Der vorletzte Satz des Artikels erklärt es:
Das Zeichen 250 mit Zusatz(die Marktzeiten) ist KEIN Parkverbot,es wendet sich an den fließenden Verkehr.
Parkt man dort bereits seit morgens,dann kann man dort unbeschadet bleiben,aber auch nicht ausfahren bis Marktende.
Wenn man den Parkplatz von Parkern freihalten muss,weil die Marktstände den Platz brauchen,dann gibts andere Schilder:
Parkverbot mit Zusatz (Do 13-17 h).
Das gilt dann auch für Parker,die da noch stehen sollten.
Die könnten dann verwarnt oder abgeschleppt/umgesetzt werden.
Vielleicht müsste man die Schilder sogar beide verwenden,Verbot der Einfahrt(mit Zusatz) und Parkverbot(mit Zusatz).
Denn so darf auch niemand mehr zur Marktzeit einfahren/ausfahren.
Parkverbot allein verhindert ja nicht die Einfahrt.
Hallo!
Wieso befristetes Parkverbot?Zeichen 250 ist doch Verbot der Einfahrt für alle Fahrzeuge.Wobei mir nicht klar ist wie die Marktbeschicker auf den Platz kommen sollen-die müßten dann ja auch…?
Ich weiß auch nicht was an deinem Zitat noch interpretiert werden soll?
Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art)
Danke für Eure Antworten!
Erst wenn die Marktbeschicker ihre Fahrzeuge abgestellt haben - gegen 13:00 - wird das Zeichen 250 aufgestellt.
Es ist an einem Zaunelement angebracht, dass dann in die Parkplatzeinfahrt gestellt wird.
Vorher war dort überhaupt kein Zeichen 250, sondern lediglich ein normales blaues Parkplatz-Zeichen (314?) mit einem Zusatzzeichen drunter [außer dienstags ab 13:00 im Bereich des Wochenmarktes].
„Befristetes Parkverbot“ ist wohl ein schlecht gewählter Titel.
Der Tatvorwurf lautet ja „Parken in Bereich, der durch Zeichen (250) gesperrt war“.
Aber das Zeichen 250 wurde ja erst später aufgestellt.
Ist dieser Tatbestand damit wirklich erfüllt?
Erst wenn die Marktbeschicker ihre Fahrzeuge abgestellt haben
gegen 13:00 - wird das Zeichen 250 aufgestellt.
Mit oder ohne Zusatzzeichen?
Vorher war dort überhaupt kein Zeichen 250, sondern lediglich
ein normales blaues Parkplatz-Zeichen (314?) mit einem
Zusatzzeichen drunter [außer dienstags ab 13:00 im Bereich des
Wochenmarktes].
Das ist auch sinnvoller, wobei die Marktbeschicker dann natürlich eine Ausnahmegenehmigung bekommen.
Aber das Zeichen 250 wurde ja erst später aufgestellt.
Das sollte man auch so einwenden.
Bei temporären Halteverboten muß man jedenfalls einen Chance haben noch wegzufahren, bevor man abgeschleppt werden kann. Daher müssen die rechtzeitig (imo mindestens 2 Tage vorher) aufgestellt werden.