Hallo zusammen,
mich würde folgendes mal interessieren:
In einem Büro arbeiten 2 Arbeitnehmer A und B. B ist unbefristet angestellt. Arbeitnehmer A hatte einen auf 2 Jahre befristeten Vertrag und dieser läuft aus. Der Arbeitgeber möchte nun den Arbeitnehmer A aus sachlichem Grund weiterhin mit befristetem Arbeitsvertrag beschäftigen. Ist es dann ein sachlicher Grund, wenn Arbeitnehmer B (!!!) vor 4 Jahren als Ersatz für eine Arbeitnehmerin eingestellt wurde, die in Elternzeit (Erziehungsurlaub) ging. (Wenn nun diese Arbeitnehmerin während des Erziehungsurlaubs ein weiteres Mal schwanger wird und erst in 2 Jahren vielleicht wieder kommt.)
Ist es egal, ob A oder B als Ersatz für die Frau im Erziehungsurlaub eingestellt wurden? Kann man also einen Vertrag von A mit der Elternzeit (u. mögl. Rückkehr) befristen, obwohl B als Ersatz für diese Arbeitnehmerin angestellt wurde? A wurde als Ersatz für eine Arbeitnehmerin eingestellt, die in Rente ging.
Wenn nun der Chef bestätigt, dass die Arbeitnehmerin, die sich zur Zeit im Erziehungsurlaub befindet, für die Aufgaben von A gar nicht die richtige Qualifikation mitbringt. Kann dann eine Befristung des Vertrags von A noch mit der möglichen Rückkehr dieser Arbeitnehmerin begründet werden?
Viele Grüße
Kiki