Befristung aus sachlichem Grund

Hallo zusammen,

mich würde folgendes mal interessieren:

In einem Büro arbeiten 2 Arbeitnehmer A und B. B ist unbefristet angestellt. Arbeitnehmer A hatte einen auf 2 Jahre befristeten Vertrag und dieser läuft aus. Der Arbeitgeber möchte nun den Arbeitnehmer A aus sachlichem Grund weiterhin mit befristetem Arbeitsvertrag beschäftigen. Ist es dann ein sachlicher Grund, wenn Arbeitnehmer B (!!!) vor 4 Jahren als Ersatz für eine Arbeitnehmerin eingestellt wurde, die in Elternzeit (Erziehungsurlaub) ging. (Wenn nun diese Arbeitnehmerin während des Erziehungsurlaubs ein weiteres Mal schwanger wird und erst in 2 Jahren vielleicht wieder kommt.)

Ist es egal, ob A oder B als Ersatz für die Frau im Erziehungsurlaub eingestellt wurden? Kann man also einen Vertrag von A mit der Elternzeit (u. mögl. Rückkehr) befristen, obwohl B als Ersatz für diese Arbeitnehmerin angestellt wurde? A wurde als Ersatz für eine Arbeitnehmerin eingestellt, die in Rente ging.

Wenn nun der Chef bestätigt, dass die Arbeitnehmerin, die sich zur Zeit im Erziehungsurlaub befindet, für die Aufgaben von A gar nicht die richtige Qualifikation mitbringt. Kann dann eine Befristung des Vertrags von A noch mit der möglichen Rückkehr dieser Arbeitnehmerin begründet werden?

Viele Grüße
Kiki

Hallo

Die Befristung scheint zulässig sachlich begründet und damit wirksam. Zudem steht jedem AN offen, nach Ablauf der Befristung die Befristung - und damit auch den Sachgrund - auf ihre Wirksamkeit prüfen zu lassen.

Gruß,
LeoLo

Danke für die Antwort. Allerdings widerspricht das echt meinem Rechtsempfinden als Laien. Arbeitnehmer A kann also befristet werden, weil B damals als Ersatz für die Mitarbeiterin, die in Erziehungsurlaub ging, unbefristet eingestellt wurde? Sauerei! A wurde eingestellt, da war die Frau bereits seit 2 Jahren in Erziehungsurlaub. Und selbst wenn sie in 2-3 Jahren zurückkehren würde, könnte sie nicht die Stelle von A übernehmen (mangels Qualifikation). Komisches Rechtssystem, das wir da haben…

Trotzdem danke für die Antwort.

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