Befristung bei der Bundesagentur für Arbeit

Hallo,

ich würde gerne wissen wie die Chancen auf Widereinstellung stehen.

Die Klägerin war genau 2 Jahre bei der BA nach §14 TZBFG Abs. 2 ohne Sachgrund befristet. Nun ist sie arbeitslos. Eine Klage läuft bereits.

Kann es denn wirklich sein dass man gute Mitarbeiter einfach gehen lässt und die Stellen durch neue Mitarbeiter nachbesetzt, die dann auch wieder nach §14 befristet eingestellt werden?!?!?

Ich lese in der Jobbörse ausgeschriebene Stellen von der BA mit dem Hinweis das Personen die zuvor bei der BA beschäftigt waren, bei den Bewerbungen nicht berücksichtigt werden können. Das empfindet die Klägerin als sehr diskriminierend.

Hinzu kommt noch dass sie jetzt an einer Bildungmaßnahme teilnimmt (was ja eigentlich auch gar nicht schlecht ist) und dort auch fast die Hälfte der Leute sitzt, die sie im Jobcenter als Sachbearbeiterin betreut hat. Das empfindet sie seitens der BA mehr als erniedrigend.

Weiss jemand wie hoch die Chance ist nach §14 Tzbfg Abs. 2 ohne Sachgrund wieder eingestellt zu werden??

Einen Gütetermin hat es schon gegeben. Was folgt ist der Kammertermin.

Ich hoffe auf aufmunternde Antworten.

Vielen Dank und liebe Grüße Tina

Ich antworte mal hier, ok?
Hi!

ich würde gerne wissen wie die Chancen auf Widereinstellung
stehen.

Nachdem, was Du hier schreibst, sehe ich die Chancen irgendwo bei 0,1%.
Man unterschreibt einen 2-Jahresvertrag und beschwert sich dann darüber, dass dieser Vertrag erfüllt wurde?
Ehrlich gesagt überrascht mich ein ganz klein wenig, dass es überhaupt zum Kammertermin kommt.

Kann es denn wirklich sein dass man gute Mitarbeiter einfach
gehen lässt und die Stellen durch neue Mitarbeiter
nachbesetzt, die dann auch wieder nach §14 befristet
eingestellt werden?!?!?

Ja.

Ich hoffe auf aufmunternde Antworten.

Sorry, aber damit kann ich leider nicht dienen.

VG
Guido

P.S. Du kannst Artikel löschen, wenn noch niemand geantwortet hat

Ich hoffe auf aufmunternde Antworten.

Sorry, aber damit kann ich leider nicht dienen.

Aber ich:
Vor Gericht und auf hoher See…
Wunder passieren…
Immerhin kommt es zu einer Verhandlung…

Ansonsten sehe ich die Chancen leider genau wie du.

Gruss HighQ

also ganz ehrlich tina
ist es nicht eine voraussetzung das mitarbeiter der arbeitsagentur solche fragen allein beantworten können

ich glaube nicht das die vorliegende fiktive MA der BA eine der Sonderregelungen für verlängerte sachgrundlose befristungen erfüllt

somit ist für die nächsten 3 jahre erstmal nix mit sachgrundlos bei der agentur…
vielleicht beim jobcenter…

und jetzt mal was persönliches …
es ist erniedrigend mit der eigenen kundschaft die man vorher betreut hat in einer bildungsmaßnahme zu sitzen??? das ist nicht wirklich ernst gemeint? wir arrogant kann man denn bitte sein? ist ein MA bei der Agentur etwas besseres?
nein ganz und gar nicht
aber das verliert man so lange man auf der richtigen seite des schreibtisches sitzt gerne mal aus den augen

man man man

und es bestehen keine möglichkeiten weiter nach 14 2 beschäftigt zu werden wenn die 2 jahre voll sind
vielleicht mit sachgrund aber den am liebensten benutzten „Haushaltsmittel“ kann ja die BA nicht mehr benutzen weils das BAG gekippt hat…
ich komm mir aber grad albern vor das ich einen FAll einer fiktiven BA-Mitarbeitern beantworte die sich zu fein ist mit der vorher betreuten klientel in einer maßnahme zu sitzen

der fiktive mitarbeiter spiegelt damit nur zu sehr wieder was die durchschnittskundschaft der BA f+r einen Eindruck von den mitarbeitenr dort hat … den hab ich als AG-Vertreter übrigens auch sehr gern vom Arbeitgeberservice…
Da ist selbst das Finanzamt noch welten besser

@MODs - bitte stellt den ab!
Hey, Ihr 3!

Könnt ihr den Kerl bitte abstellen - oder wenigstens seinen off-topic-Müll wie das hier praktizierte Bashing von Rat suchenden Leuten löschen?

Gruß
Guido