Befristung eines Arbeitsvertrages mal andersrum

Mein Problem gliedert sich in ein paar rechtliche Fragen, die ich gerne unabhängig vom Kontext am Ende meiner Frage beantwortet hätte. Wenn das nicht geht, ist auch nicht so schlimm. Und zum Schluss hab ich noch eine Frage zur Verhandlungsstrategie.

Ich arbeite derzeit in einem befristeten Arbeitsvertrag. Es ist der erste bei diesem Unternehmen, er ist ohne Sachgrund befristet und er dauert zwei Jahre. Konkret begann er zum 1.4.2019 und wird am 31.3.2021 enden.
Wenn mich der Laden behalten möchte, müsste er, damit ich mich nicht arbeitssuchend melden muss, spätestens Ende Dezember einen neuen Vertrag vorlegen.

Daraus ergibt sich meine erste Frage:
Kann er mir noch mal einen befristeten Vertrag (diesmal mit Sachgrund) vorlegen, oder ist das auch nicht mehr möglich?

Jetzt habe ich vielleicht zu diesem Zeitpunkt schon etwas anderes gefunden, was ich im Anschluss machen möchte, will das aber meinem Arbeitgeber nicht frühzeitig offenlegen, was ja häufig der Fall ist. Kann oder muss mich der Arbeitgeber zwingen, sofort eine Entscheidung zu einem Nachfolgevertrag zu unterzeichnen?

Und um hier in einer Sache sicherzugehen: Es ist wohl üblich, dass man in dem Laden statt eines neuen Arbeitsvertrags ein sogenanntes „Entfristungsschreiben“ erhält, indem allgemein die Umwandlung des befristeten Vertrags in einen unbefristeten zu (vermutlich) identischen Konditionen angekündigt wird. Kann so etwas einseitig ohne meine Unterschrift erfolgen? Ich frage, weil ich verhindern möchte, in einen neuen Vertrag zu stolpern, mit den leider auch für mich sehr hohen Kündigungsfristen, obwohl ich gar nichts aktiv unterschrieben habe.

Die Softfacts dahinter: Ich spiele mit dem Gedanken, ein Aufbaustudium zu machen, wofür ich zunächst ein viermonatiges Vorpraktikum benötige. Das würde mir auch ermöglichen, zu sehen, ob der andere Beruf nun wirklich etwas für mich ist, oder nicht. Wenn nicht, wäre es natürlich bequem, nach vier Monaten Praktikum zu meinem bisherigen Arbeitgeber zurückkehren zu können. Daraus ergibt sich dann noch die Frage nach der Verhandlungsstrategie. Ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, diese hier mit in dem Thread zu stellen. Aber vielleicht hat ja jemand ein paar Gedanken dazu.

Angenommen, mein AG schickt mir das Entfristungsschreiben und verlangt bis zum wasweisichwievielten eine Unterschrift oder eine Absage. Wenn ich dann vorschlage, dass sie mich ja im Juni oder Juli fragen können, ob ich ab August wieder bei ihnen anfangen würde, weil ich zwischendrin was anderes zu erledigen hätte, wird das möglicherweise auf Kopfschütteln stoßen. Was aber vermutlich ebenso wenig gut rüber kommt, ist, einfach alle Fragen zu ignorieren. Bin da relativ unschlüssig. Am fairsten gegenüber meinem Arbeitgeber wäre natürlich, „möglichst frühzeitig“, also sobald ich meinen Praktikumsvertrag habe, die Karten auf den Tisch zu legen. Nur kann es natürlich sein, dass ich dann auch aus Sicht des Arbeitgebers „möglichst frühzeitig“ ersetzt werden sollte, unter Umständen früher als ich es geplant hätte. Wie man es dreht und wendet, eine eher unerquickliche Situation.