Befristung nach Berufspraktikum

Eine junge Mitarbeiterin soll befristet eingestellt werden. z.B. vom 01.08.09 - 31.07.10

Beim gleichen Arbeitgeber war sie unmittelbar davor als Praktikantin im Anerkennungsjahr (Berufspraktikum) ein Jahr tätig z.B. (01.08.08-31.07.09)

Von Sept.2005- August 2006 hätte sie ebenfalls bei diesem Arbeitgeber ihr Freiwilliges Soziales Jahr absolviert.

Ist es möglich diese Mitarbeiterin für ein Jahr BEFRISTET einzustellen???

LG
Andy

Hallo,

eine Befristung ohne Sachgrund ist möglich, wenn noch kein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestand.

Wenn das Berufspraktikum auch wirklich ein Praktikum war und kein verstecktes Arbeitsverhältnis, dann ist eine Befristung ohne Sachgrund möglich.

Eine Befristung mit Sachgrund (Elternzeitvertretung, Krankheitsvertretung) ist natürlich auch möglich.

VG
EK

Dankeschön!!!

LG
Andy