Hallo,
mich interessiert schon lange eine Frage.
Und zwar geht es darum: Wenn jemand nach WissZeitVG einen
Arbeitsvertrag befristet bis Ende Juni hat, ist schwanger und
Mutterschutz beginnt am 25.06.! Und nehmen wir mal an, dass
die Person im Anschluss an die Mutterschutzfrist die 6 Tage
arbeiten kommen möchte.
Das bedarf aber einer neuen Regelung. Denn ihr Vertrag endet ja zum 30. Juni. Daran ändert auch die Schwangerschaft nichts. Und dadurch verschieben sich auch keine 6 Tage.
Die 6 Tage im Juni, die in einem solchen Fall in die Mutterschutzfrist fallen würden, werden für sie wie normale Arbeitstage bezahlt. Das heißt, der Mutterschaftsgeld + AN-Zuschuss.
Danach ist der Arbeitsvertrag erfüllt und das wars.
Und danach einen Arbeitsvertrag für über 6 Tage?
Wenn der AG das möchte, kann er das tun. Aber der erste Arbeitsvertrag odr die Schwangerschaft verpflichtet ihn nicht dazu einen weiteren Vertrag abzuschließen.
Und ist die Schwangere dann in
der Zeit des Mutterschutzes in einem Arbeitsverhältnis?
Nur in den ersten 6 Tagen, die der erste Vertrag zeitlich einschließt. Danach ist sie in keinem Arbietsverhältnis.
Wenn diejenige uns sagt, dass sie die 6 Tage nicht in Anspruch
nehmen möchte, dass sie darauf verzichtet,
Sie hat keinen Anspruch daauf diese 6 Tage zu verschieben! Ihr Anspruch besteht nur für den Zeitraum des existierenden Arbeitsvertrags - also bis 30. Juni. Und da sie in dieser Zeit Mutterschaftsgeld usw. erhält, sind ihre Ansprüche damit erfüllt.
zahlen wir nur den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für 6 Tage,
also bis Ende Juni?
Jep. Das müsste der AN sowieso. Mehr aber auch nicht - egal, ob die Schwangere damit einverstanden ist oder nicht.
Noch eine Info, nach der zwar nicht gefragt wurde, aber die viellleicht trotzdem interessant sein könnte:
Ein Beschäftigungsverbot während der Mutterschutzfrist gilt nur nach der Geburt.
Vor der Geburt hat die Schwangere die Möglichkeit ihre Mutterschutzfrist zum Beispiel für besagte 6 Tage im Juni noch nicht in Anspruch zu nehmen. Sie darf also auf eigenen Wunsch, wenn dem auch medizinisch nichts entgegen steht, auch noch eine Woche länger arbeiten. Aber diese Entscheidung liegt ganz allein bei ihr und ggf. ihrem Arzt. Der AG kann das keinesfalls einfordern.
Außerdem kann sie diese Entscheidung jederzeit revidieren. Wenn sie also einen Tag in der Mutterschutzfrist gearbeitet hat und dann entscheidet doch lieber nicht mehr weiter zu arbeiten, darf sie das!
Hoffe, das war hilfreich.
Ciao, Baumili