Hallo,
angenommen, jemand arbeitet in der Weiterbildungsbranche und - wie in dieser Branche nicht unüblich - erhält er über mehrere Jahre hinweg aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge, die jeweils zeitlich an die gewonnenen Projekte gebunden sind.
Befristung mit sachlicher Begründung - dagegen dürfte nichts einzuwenden sein, sagt mein nichtjuristisches Gehirn.
Nun - nach ca. vier Jahren beim selben Arbeitgeber - wechselt er an einen anderen Standort. Dieser Standort scheint zum selben Betrieb des Arbeitgebers zu gehören, da es zu einem gemeinsamen Bildungszentrum gehört, das eine einheitliche Leitung und einen gemeinsamen Betriebsrat hat, obwohl mein Nichtjuristenhirn mir zuzuflüstern versucht, dass das rechtsunerheblich sei.
Die dortige Standortleitung stattet ihn - wie es an diesem Standort üblich ist - mit einem auf ein halbes Jahr befristeten Arbeitsvertrag aus, obwohl das Projekt, in dem er eingesetzt wird, anders befristet ist. Schon in der Ausschreibung wird deutlich gemach, dass es „(…) zunächst befristet (…)“ ist, also eine anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angestrebt wird.
Dies ist eine Befristung, die einer Probezeit entspricht, und damit nichtig ist, sagt mein nichtjuristisches Gehirn.
Hat mein Nichtjuristenhirn richtig gedacht?
Ist versehentlich - von beiden Parteien ungewollt - ein unbefristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen worden?
Danke und Gruß
foc
