Befristung Teilzeitantrages seitens des AG

Hallo an alle www-ler,

Nachdem Guido mich auf die FAQ 1129 aufmerksam gemacht hat stelle ich meinen Sachverhalt nochmals ohne: „Bitte helfen“ in das Forum

Eine Beschäftigte (Bezahlt nach TVöD-VKA) möchte Ihre bisherige Teilzeit (30 Stunden) auf 20 Stunden senken. Wegen dringender Dienstlicher Gründe möchte der Bürgermeister einen Kompromissantrag bieten mit 25 Stunden. Dieser Teilzeitvertrag soll aber seitens des Arbeitgebers befristet werden und zwar auf ein halbes Jahr so dass der Arbeitgeber wieder sagen kann…jetzt arbeitest du wieder 30 Stunden.

Frage: Ist es überhaupt möglich seitens des Arbeitgebers eine so kurze Befristung der Teilzeit zu machen und wenn wie lange wäre die Mindestbefristung.

Hi!

Frage: Ist es überhaupt möglich seitens des Arbeitgebers eine
so kurze Befristung der Teilzeit zu machen und wenn wie lange
wäre die Mindestbefristung.

Grundsätzlich wäre ein solcher Vertrag natürlich möglich. Ich habe im TVÖD nichts gefunden, was bei der Teilzeit eine Dauer regelt. Und bei „echten“ befristeten Verträgen ist von einer 6-monatigen Mindestdauer die Rede.

Eine völlig andere Frage wäre, ob die dringenden betrieblichen Gründe auch wirklich dringend genug sind, um der Mitarbeiterin eine dauerhafte Reduzierung der Arbeitszeit auf 20 Std. zu verweigern.

Aber DAS kann im Zweifel nur ein ArbG klären…

LG
guido

P.S. Friedenspfeife reich

Danke,

ich denke, wenn die Mitarbeiterin das Angebot mit der befristeten Teilzeit unterschreibt wird sie damit schon zufrieden sein. 6-Monate hab ich auch gelesen aber im TVöD steht wirklich nix von Teilzeitbefristung drinn.

ArbG: Wo kein Kläger da kein Richter. *grins*

P.S. Friedenspfeife reich

angenommen

off topic
Hi!

ArbG: Wo kein Kläger da kein Richter. *grins*

Mein Arbeitsrechtsdozent sagte immer, dass man als AG unmöglich alle Gesetze einhalten kann! Aber man sollte wenigstens wissen, wogegen man gerade verstößt :smile:

LG
Guido