Hallo,
Person_X hat einen befristeten Arbeitsvertrag, in dem steht das der Vertrag nach einen Jahr automatisch endet und keiner Kündigung bedarf.
Person_X spricht nie mit seinen Kollegen über seinen Arbeitsvertrag. Der Vertrag läuft am 31.Januar aus. Person_X erscheint aber am 01.Februar pünktlich zur Arbeit. Vom Vorarbeiter_Y bekommt er wie gewohnt seine Arbeitsanweisung und legt los.
Kann Person_X jetzt eine Verlängerung seines Arbeitsvertrages erzwingen ? Oder muss Person_X oder gar der Vorarbeiter_Y rechtliche Konsequenzen erwarten ?
Hi
Schau mal hier den Absatz 5 an!
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html
Der Vertrag IST bereits UNBEFRISTET!!!
LG
Guido
Schau mal hier den Absatz 5 an!
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html
Der Vertrag IST bereits UNBEFRISTET!!!
Hallo,
kann man denn hier Vorarbeiter und Arbeitgeber gleichsetzen?
Grüße
Ulf
Hi,
Schau mal hier den Absatz 5 an!
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html
Der Vertrag IST bereits UNBEFRISTET!!!
im genannten Beispiel handelt es sich um den ersten Arbeitstag nach Ende der vorherigen Vertragsfrist. Es dürfte also noch Zeit sein, den von Abs. 5 vorgesehenen unverzüglichen Widerspruch zu erklären. Von keinem Arbeitgeber kann erwartet werden, Stasi-ähnlich zu überwachen, dass ein Arbeitnehmer das Gebäude nicht mehr betritt. Da muß man auch mal die Glaubensstätte im Dorf lassen.
Gruß
Nils
WENIG Zeit!
Hi!
im genannten Beispiel handelt es sich um den ersten Arbeitstag
nach Ende der vorherigen Vertragsfrist. Es dürfte also noch
Zeit sein, den von Abs. 5 vorgesehenen unverzüglichen
Widerspruch zu erklären.
Ich habe jetzt mal vorausgesetzt, dass der AN fröhlich den ganzen Tag arbeitet.
Da muss der AG tatsächlich unverzüglich (und das heißt nun mal nicht: in den nächsten paar Tagen!!!) einschreiten…
LG
Guido
Hi!
kann man denn hier Vorarbeiter und Arbeitgeber gleichsetzen?
Das wäre vom Einzelfall abhängig.
Allerdings teilt hier der Vorarbeiter die Tätigkeiten ein, sollte also vermutlich schon in der Verantwortung sein…
LG
Guido