Befristung von Zeitarbeitsverträgen

Hallo liebe www-profis,ich frage mich ob folgender sachverhalt richtig ist…:

Ein AN ist seit 23.02.2006 bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt und hat einen vertrag bis 23.6.2006

  • 4 Monate

dann eine verlängerung vom 24.6.2006 bis 31.10.2007

-14 monate

und nun eine Verlängerung 1.11.2007 bis 30.9.2008

  • 11 monate

das macht dann insgesamt 29 monate aus also ca 2,5 jahre.

Hätte sie nicht ab Feb 2008 einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen müssen oder hat sich die 2 Jahresregel mittlerweile geändert?

ich ich hoffe ich hab mich nicht in meinen zahlen verhaspelt und hoffe auf hilfreiche unterstützung evtl mit §§§-verweisen

lg und vielen dank
der seb

Hi!

Bei einem sachlichen Grund kann bis zur Altersrente befristet werden!

Und bei einer Zeitarbeitsfirma liegt http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html Abs. 1 Punkt 1 und/oder 4 nahe.

Ein sachlicher Grund bedarf keiner Erwähnung im Vertrag.

LG
Guido