angenommen, man schließt einen bfristeten Mietvertrag in welchem zum Grund der Befristung, Eigenbedarf angegeben ist. Der Vertrag selbst jedoch würde nur knapp 6 Monte lang laufen (z.Bsp. von Dezember bis Juni), bevor die Befristung abläuft. Eine Person, welche nach Auszug einziehen sollte würde nicht aufeführt werden. Wie wäre hier die Lage der Dinge?
Wäre der Vertrag überhaupt rechtskräftig in Anbetracht der Mietdauer oder kann man die Dauer des Mietverhältnises beliebig wählen, solange beide Parteien zustimmen?
Wenn keine Person angegeben wäre, welche die Wohnng nutzen sollte, wäre diese Klausel überhaupt noch wirksam oder enstünde auomatisch ein unbefristeter Vertrag?
Wäre ein Vermieter, trotz dessen, dass der Eigenbedarf bekannt wäre, verpflichtet eine Eratzwohnung zu finden, oder gibt es diese Verpflichtung nicht?
Müsste ein solcher Mietvertrag, trotz Befristung, nochmal explizit schriftlich gekündigt werden und dies unter einhaltung der geltenden Fristen?
Wenn ein Nachmieter angegeben werden würde, wäre die geschiedene, plötzlich erkrankte Exfrau ein Familienangehöriger wegen welcher befristet oder gekündigt werden könnte, wenn die Wohnung behindertengerecht umgebaut werden soll?
angenommen, man schließt einen bfristeten Mietvertrag in
welchem zum Grund der Befristung, Eigenbedarf angegeben ist.
Der Vertrag selbst jedoch würde nur knapp 6 Monte lang laufen
(z.Bsp. von Dezember bis Juni), bevor die Befristung abläuft.
Eine Person, welche nach Auszug einziehen sollte würde nicht
aufeführt werden. Wie wäre hier die Lage der Dinge?
Wäre der Vertrag überhaupt rechtskräftig in Anbetracht der
Mietdauer oder kann man die Dauer des Mietverhältnises
beliebig wählen, solange beide Parteien zustimmen?
Ja, ist rechtskräftig.
Wenn keine Person angegeben wäre, welche die Wohnng nutzen
sollte, wäre diese Klausel überhaupt noch wirksam oder
enstünde auomatisch ein unbefristeter Vertrag?
Wirksam, da ja Eigenbedarf angekündigt ist.
Wäre ein Vermieter, trotz dessen, dass der Eigenbedarf
bekannt wäre, verpflichtet eine Eratzwohnung zu finden, oder
gibt es diese Verpflichtung nicht?
Nein, warum sollte er verpflichtet werden für seine Mieter zusätzlich noch Makler zu spielen?
Müsste ein solcher Mietvertrag, trotz Befristung, nochmal
explizit schriftlich gekündigt werden und dies unter
einhaltung der geltenden Fristen?
Nein, ein Zeitmietvertrag bedarf keiner Kündigung. Er endet mit der Laufzeit.
Wenn ein Nachmieter angegeben werden würde, wäre die
geschiedene, plötzlich erkrankte Exfrau ein
Familienangehöriger wegen welcher befristet oder gekündigt
werden könnte, wenn die Wohnung behindertengerecht umgebaut
werden soll?
Die Frau ist ja kein Nachmieter in diesem Sinne! Sie ist angehörige des Haushaltes. Und ist damit der Grund für den Eigenbedarf.
wenn ich eine Wohnung vermieten will kann ich bestimmen ob befristet oder unbefristet und wenn ich diese nur für ein halbes Jahr vermieten möchte - ohne Verlängerung - dann mache ich das.
Gruß
PS. Es ist niemand gezwungen den Mietvertrag zu unterschreiben.
wenn ich eine Wohnung vermieten will kann ich bestimmen ob
befristet oder unbefristet und wenn ich diese nur für ein
halbes Jahr vermieten möchte - ohne Verlängerung - dann mache
ich das.
Eine Einschränkung gibt es aber: wenn man eine Wohnung befristet vermietet und der Grund für die Befristung ist später nicht mehr gegeben, muss der Vermieter anbieten, den Mietvertrag in einen unbefristeten Mietvertrag umzuwandeln. Richtig?
Gruß
loderunner
angenommen, man schließt einen bfristeten Mietvertrag in
welchem zum Grund der Befristung, Eigenbedarf angegeben ist.
Der Vertrag selbst jedoch würde nur knapp 6 Monte lang laufen
(z.Bsp. von Dezember bis Juni), bevor die Befristung abläuft.
Eine Person, welche nach Auszug einziehen sollte würde nicht
aufeführt werden. Wie wäre hier die Lage der Dinge?
Wäre der Vertrag überhaupt rechtskräftig in Anbetracht der
Mietdauer oder kann man die Dauer des Mietverhältnises
beliebig wählen, solange beide Parteien zustimmen?
Ja, ist rechtskräftig.
Wenn keine Person angegeben wäre, welche die Wohnng nutzen
sollte, wäre diese Klausel überhaupt noch wirksam oder
enstünde auomatisch ein unbefristeter Vertrag?
Wirksam, da ja Eigenbedarf angekündigt ist.
Eigenbedarf schon… aber ohne Begründung, welche nach meinen Recherchen angegeben werden muss. Vielmehr muss der Vermieter sogar detailliert schildern warum die Wohnung an dieser Person vermietet werden soll.
Wäre ein Vermieter, trotz dessen, dass der Eigenbedarf
bekannt wäre, verpflichtet eine Eratzwohnung zu finden, oder
gibt es diese Verpflichtung nicht?
Nein, warum sollte er verpflichtet werden für seine Mieter
zusätzlich noch Makler zu spielen?
Na weil Er das Mietverhältnis kündigt und der Mieter Quasi auf der Strasse stünde?
Müsste ein solcher Mietvertrag, trotz Befristung, nochmal
explizit schriftlich gekündigt werden und dies unter
einhaltung der geltenden Fristen?
Nein, ein Zeitmietvertrag bedarf keiner Kündigung. Er endet
mit der Laufzeit.
Wenn ein Nachmieter angegeben werden würde, wäre die
geschiedene, plötzlich erkrankte Exfrau ein
Familienangehöriger wegen welcher befristet oder gekündigt
werden könnte, wenn die Wohnung behindertengerecht umgebaut
werden soll?
Die Frau ist ja kein Nachmieter in diesem Sinne! Sie ist
angehörige des Haushaltes. Und ist damit der Grund für den
Eigenbedarf.
Ein EXfrau ist doch kein Angehöriger des Haushalts mehr und auch kein direkter Verwandter, denn sie ist EX.
Wenn keine Person angegeben wäre, welche die Wohnng nutzen
sollte, wäre diese Klausel überhaupt noch wirksam oder
enstünde auomatisch ein unbefristeter Vertrag?
Wirksam, da ja Eigenbedarf angekündigt ist.
Eigenbedarf schon… aber ohne Begründung, welche nach meinen
Recherchen angegeben werden muss. Vielmehr muss der Vermieter
sogar detailliert schildern warum die Wohnung an dieser Person
vermietet werden soll.
Teilweise. Es reicht, wenn er sagt, dass mein Sohn die Wohnung nutzen wird (Beispiel)
Wäre ein Vermieter, trotz dessen, dass der Eigenbedarf
bekannt wäre, verpflichtet eine Eratzwohnung zu finden, oder
gibt es diese Verpflichtung nicht?
Nein, warum sollte er verpflichtet werden für seine Mieter
zusätzlich noch Makler zu spielen?
Na weil Er das Mietverhältnis kündigt und der Mieter Quasi auf
der Strasse stünde?
Irgendwie stört mich die Frage!
Das Mietverhältnis muss nicht gekündigt werden, es endet mit der Laufzeit.
Wenn ein Mieter eine MV unteschreibt, in dem steht, dass das Mietverhältnis für die Dauer von 6 Monaten geschlossen wird, weiß man doch, dass man nach 6 Monaten keine Wohnung mehr hat!
Da setzt Niemand Irgendwen auf die Straße!!!
Der Mieter hat ja schließlich 6 lange Monate zeit gehabt, sich ne neue Wohnung zu suchen!
Wenn ein Nachmieter angegeben werden würde, wäre die
geschiedene, plötzlich erkrankte Exfrau ein
Familienangehöriger wegen welcher befristet oder gekündigt
werden könnte, wenn die Wohnung behindertengerecht umgebaut
werden soll?
Die Frau ist ja kein Nachmieter in diesem Sinne! Sie ist
angehörige des Haushaltes. Und ist damit der Grund für den
Eigenbedarf.
Ein EXfrau ist doch kein Angehöriger des Haushalts mehr und
auch kein direkter Verwandter, denn sie ist EX.
Hier hast du recht. Entschuldge für meine Falsche Antwort!
Würde in diesem Fall dann sagen, wenn es wirklich nur so im MV drin steht, wie du es gesagt hast, es ein unbefristeter MV ist. Wenn es nicht gerade eine Einliegerwohnung ist.