angenommen, jemand hat ca. 5 Monate für einen Personaldienstleister gearbeitet und wurde dort an einen Kunden vermittelt. Dann wurde eine Stelle direkt im Innendienst des Personaldienstleisters angeboten.
Der 1. Leiharbeithehmervertrag war befristet und der zweite Vertrag direkt beim Personaldienstleister ist jetzt wieder befristet.
Meine Frage lautet nun, ob dies zulässig ist, da sich die Vertragsbedingungen ja geändert haben und der Arbeitgeber der gleiche geblieben ist.
Ich hoffe, ich habe meine Frage verständlich rüberbringen können.
angenommen, jemand hat ca. 5 Monate für einen
Personaldienstleister gearbeitet und wurde dort an einen
Kunden vermittelt. Dann wurde eine Stelle direkt im
Innendienst des Personaldienstleisters angeboten.
Der 1. Leiharbeithehmervertrag war befristet und der zweite
Vertrag direkt beim Personaldienstleister ist jetzt wieder
befristet.
Meine Frage lautet nun, ob dies zulässig ist, da sich die
Vertragsbedingungen ja geändert haben und der Arbeitgeber der
gleiche geblieben ist.
Die Zulässigkeit einer Befristung kann man in der Regel durch einen Blick in den Arbeitsvertrag und anschliessend ins Teilzeit- und Befristungsgesetz § 14 herausfinden…
guggst Du z. B. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html
Vermutlich bringen Dich die beiden ersten Absätze schon weiter. Oftmals steht im Arbeitsvertrag auch schon, nach welchem Absatz des § 14 die Befristung erfolgt…
Ich hoffe, ich habe meine Frage verständlich rüberbringen
können.