Guten Tag,
meine Frage zu dem Befristungsgesetz:
Wie ist $14 Abs.2 Satz 3 und 4 zu verstehen? Dürfen die Tarifpartner gemeinsam den Befristungszeitraum von 2 Jahren aushebeln - also verlängern?
Bsp.: Tarifvertrag besagt: Arbeitnehmer kann bis zu 4 Jahren befristet werden mit einer 7 maligen Verlängerung. Ist dieses zulässig?
Gemeint sind dabei nicht die Besonderheiten bei Firmenneugründung bzw. Arbeitnehmer ü52.
Wie ist $14 Abs.2 Satz 3 und 4 zu verstehen? Dürfen die
Tarifpartner gemeinsam den Befristungszeitraum von 2 Jahren
aushebeln - also verlängern?
Bsp.: Tarifvertrag besagt: Arbeitnehmer kann bis zu 4 Jahren
befristet werden mit einer 7 maligen Verlängerung. Ist dieses
zulässig?
§ 14 Abs. 2 S. 3 ermöglicht den Tarifpartnern, eigene Regelungen über die Dauer der erleichterten Befristung und über die Anzahl der Verlängerungen festzulegen. Wenn auch nach dem Wortlaut („oder“) nicht ganz eindeutig, so ist doch nach der Systematik und der Entstehungsgeschichte davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien sowohl abweichende Regelungen über die Höchstdauer als auch über die Verlängerungsmöglichkeiten in einem Tarifvertrag treffen können.