Hallo;
Folgende Frage zum Thema Befristung von Arbeitsverträgen:
Kann AN A (mit Einverständnis des AG) 1 Jahr auf Weltreise gehen, während AN B für die Zwischenzeit AN A vertritt (mit befristetem Arbeitsvertrag) ?
Gem. §14(1) Nr.3 TzBfG ist die Befristung eines AV aus Gründen der Vertretung ja sachlich begründet. Doch gilt dieser Fall als Vertretung? Da ja weder jemand krank, noch in Urlaub, MuSCH oder sonstiges geht -> sondern zum Spaß 1 Jahr weg bleibt. Darüber ob der Arbeitsvertrag dieser Person (AN A) nun ruht oder gekündigt wird, gibt der Sachverhalt nichts her.