Ist es möglich, als Minderjähriger einen Vertrag
abzuschließen, wenn die Eltern zustimmen?
Es ist auch ohne Zustimmung möglich. Der Vertrag ist dann schwebend unwirksam. Dies wirkt sich aber nicht weiter zu Lasten des Minderjährigen aus. Das Gegenteil ist der Fall. Der Minderjährige kann keinen Ansprüchen ausgesetzt sein und wird somit kein Schuldner, so lange die Eltern den Vertrag nicht nachträglich genehmigt haben. Der Minderjährige erwirbt zwar auch selbst keine Ansprüche - jedoch wird er auch ohne Rechtsanspruch tatsächlich die Leistungen entgegennehmen. Insoweit ist der Minderjährige in einer außerordentlich guten Position. Er müsste gegebenenfalls ungerechtfertigte Bereicherungen zurückleisten. Diese liegen aber bei einem Vermittlungsvertrag nur bedingt vor.
Das ist aber kein Freibrief für Minderjährige. Die machen sich (ab 14) strafbar, wenn sie etwa Dinge bestellen, ohne diese bezahlen zu wollen (Eingehungsbetrug).
Im Übrigen ist die Bedingung quatsch, da sie sich selbst aushebt. Jemand, der keinen Vertrag schließen kann, kann dies auch schlechterdings nicht zusichern.
Im Übrigen ist die Bedingung quatsch, da sie sich selbst
aushebt. Jemand, der keinen Vertrag schließen kann, kann dies
auch schlechterdings nicht zusichern.
Da ich die Frage aus einem andern Brett kenne, weiß ich, daß der Fragesteller vergessen hat zu erwähnen, daß dies eine inoffizielle Übersetzung der Bedingungen ist. Das Original ist englisch (und vermutlich soll auch nicht das deutsche Recht zur Anwendung kommen).