Befugnisse und Verbrecherjagd - 'gute Policey'

Hallo,

ich suche Informationen über die „Polizei“ im Spätmittelalter (14./15. Jh).

Ich habe zwar schon etwas über das Gerichtswesen und Justiz gefunden, bin jedoch
auf keine brauchbaren Informationen über die VERBRECHENSVERFOLGUNG, sprich
Exekutive, gestossen.
Wie wurde im Spätmittelalter die Verbrecherjagd gehandhabt? Zwar habe ich die
„Policey“ entdeckt, jedoch nirgends finden können, was diese genau im
Spätmittelalter für Aufgaben, Rechte und Pflichten hatte?
Scheint mir fasst, als sei die „gute Policey“ nur für Objektschutz und kleine
Delikte zuständig gewesen.
Aber wer hat die Morde etc. aufzuklären versucht?

Und ausserdem: WER konnte WEM den Auftrag zum Aufspüren von Verbrechern (vorallem
von solchen, die eine s.g. „höhere Strafe“ begingen) im Spätmittelalter erteilen?
Hat hier etwa ein Graf einen Ritter losgeschickt? Oder ein Bügermeister einen
Richter?

Bin da leicht ratlos und würde mich über jedes Feedback freuen.
Vielleicht hat jemand eine gute WebSite, eine Buchidee oder weiss selbst mehr.

Vielen Dank,
Derek

Scheint mir fasst, als sei die „gute Policey“ nur für
Objektschutz und kleine
Delikte zuständig gewesen.

Da bist Du ziemlich auf dem Holzweg. „Gute Policey“ ist ein frühneuzeitlicher Begriff (wobei natürlich die Grenze zwischen Spätmittelalter und Frühneuzeit ungenau und zum Großteil Definitionssache ist), der „Staatskunst“ bedeutet. Er fasst in etwa das zusammen, was man heute unter Politik, Wirtschaftsförderung, Infrastruktur, Verwaltungsorganisation und noch einer Menge anderer Sachen versteht. Auch Rechtsprechung bzw. ihre Durchsetzung und Verbrechensverfolgung gehören in die „gute Policey“, aber eben nur als ein Teilaspekt.

Aber wer hat die Morde etc. aufzuklären versucht?

Und ausserdem: WER konnte WEM den Auftrag zum Aufspüren von
Verbrechern (vorallem
von solchen, die eine s.g. „höhere Strafe“ begingen) im
Spätmittelalter erteilen?
Hat hier etwa ein Graf einen Ritter losgeschickt? Oder ein
Bügermeister einen
Richter?

Mit dem Thema habe ich mich noch nicht näher befasst, aber ich gehe eigentlich davon aus, dass zunächst mal die „Judikative“ im weiteren Sinne nicht nur für die Rechtsprechung, sondern auch für die Strafverfolgung zuständig war. Da es damals noch keine Gewaltenteilung gab und zahlreiche Instanzen Recht sprechen konnten, dürften dementsprechend auch die Verfolgungsorgane sehr unterschiedlich gewesen sein. Das Hegegericht einer bäuerlichen Genossenschaft wird also seine Waldboten, oder wie sie auch immer im Einzelfall hießen, losgeschickt haben. Ein Stadtrat hätte dementsprechend seine Büttel beauftragt, ein landsässiger Adliger seine Burgmannen, ein Fürst seine Ritter, ein Bischof oder Abt seinen Vogt. Und wenn das Reichskammergericht die Reichsexekution gegen einen reichsunmittelbaren Würdenträger ausgesprochen hätten, wäre ein Fürst oder Reichsritter damit beauftragt worden. Aber das sind wie gesagt nur Vermutungen.
Eine Polizei im modernen Sinne hat sich jedenfalls erst in der Hochphase des Absolutismus, also großzügig gerechnet ab der Mitte des 18. Jahrhunderts entwickelt, als die Herrscher mit der „inneren Durchdringung“ ihrer eigenen Territorien vorankamen. Allerdings gab es vereinzelt auch recht fortschrittliche Frühformen, so z. b. der regelrechte Geheimdienst Ludwigs XIV.

Vielleicht hat jemand eine gute WebSite, eine Buchidee oder
weiss selbst mehr.

Ich habe gerade „Die frühe Neuzeit“ aus der Beckschen Reihe zur Hand. Da gibt es einen Aufsatz von Volker Press, „Auf dem Weg zur Staatsmacht“. Er beschreibt ganz gut den Konsolidierungsprozess der Territorien. Allerdings steht da eher weniger zu Deiner Ausgangsfrage zur Strafverfolgung drin.

Meister (welch wunderbarer Nick…),

Deine Frage ist insodern nicht so simpel zu beantworten, als dass dies von Ort zu Ort sehr verschieden ist. Städte, Grafschaften etc. jeder kannte eine andere Organisation.
Wenn Du also noch eingrenzen könntest zu welchem Land oder welcher Stadt Du Infos suchst, kann ich Dir vielleicht helfen.

Ich habe zwar schon etwas über das Gerichtswesen und Justiz
gefunden, bin jedoch
auf keine brauchbaren Informationen über die
VERBRECHENSVERFOLGUNG, sprich
Exekutive, gestossen.

Ich schreib jetzt hier einfach mal ein paar Grundmerkmale rein, die der Feudalorganisation entspringen. Was jetzt folgt war in etwa überall ähnlich, ob das dann allerdings für die genaue Zeit und den genauen Ort, den Du meinst zutrifft… dafür übernehm ich keine Gewähr.
Im Feudalsystem bekommen die Adeligen (Grafen, Barone und Freiherren) vom obersten Herrscher (König, Bischof, je nach Gegend) ihr Lehen. Auf diesem Lehen leben Menschen, die ihrem Ackerbau, der Viehzucht etc. nachgehen. Mit dem Lehen wird ihnen auch Gerichtsbarkeit und Marktrecht (allerdings separat und immer wieder erneuert) ausgesprochen. Es gibt eine niedere (einfache) und höhere Gerichtsbarkeit. Ein Baron hat beispielsweise die niedere Gerichtsbarkeit, die es erlaubt kleinere Vergehen zu verhandeln (Nachbarkeitsstreitigkeiten, Diebstähle, Beleidigungen etc.). [Übersteigt ein Delikt seine Gerichtsbarkeit, muss er den Fall an seinen nächsthöheren Herrn abgeben, beim Baron also seinem Graf, von dem er ebenfalls sein Lehen hat… ich hab hier das englische Modell im Kopf, also nicht steinigen, wenn ihr was anderes kennt…]. Als Lehensherr setzt unser Baron also einen regelmässigen Gerichtstag fest… z.B. alle zwei Wochen am Freitag. An diesem Tag werden alle vorstellig, die ein Urteil in einer Sache haben wollen. Das ist der einfachste Fall. Unser kleiner Baron hat aber selbst einen Haushalt. Zu diesem Haushalt gehören entweder andere niedere Adelige, aber auch Stewarts oder Hauscarls (immer noch im englischen Bereich), die sind eigentlich die Exekutive, die Du suchst. Der Stewart ist auch für die Steuern zuständig und für alle aus dem Lehen die bei ihm vorsprechen.

Aber wer hat die Morde etc. aufzuklären versucht?

Also, nehmen wir einmal an, auf dem Lehen unseres kleinen Baron geschieht ein Mord. Müller A erschlägt im Rausch Bauer B. Dann wird das dem Hausvorsteher (dem Stewart gemeldet) und auch dem Baron. Den Müller zu fangen (falls er flieht, führt aber eigentlich zu einem indirekten Schuldeingeständnis) ist Aufgabe der Hauscarls (der eigentlichen Lehenspolizei). Haben sie ihn denn gefangen, werden sie ihn vor den eigentlichen Sheriff (jaja, von mir aus der von Nottingham) führen, der ist ebenfalls ein Adeliger, der die obere Gerichtsbarkeit verliehen bekommen hat. Dieser wird dann seines Amtes walten und Schuld und Unschuld feststellen und auch das Strafmass feststellen. Da unser Müller Lehensmann des Barons ist, wird wahrscheinlich auch der Baron seine Vertretung übernehmen (Anwälte in diesem Sinn, gabs noch nicht wirklich, zumindest nicht auf dem Kontinent).

Vielleicht hat jemand eine gute WebSite, eine Buchidee oder
weiss selbst mehr.

Kann ich Dir auf die Schnelle nicht liefern, ich mach mich aber mal ein wenig bei meinen Resourcen auf die Suche und schicke das nach…
Hoffe, dass ich Dir schon so mal etwas helfen konnte…

Gruss

Y.-

Links dazu…
Hier also die versprochenen Links…

Ziemlich einfach gestrickte Seite, mit Grundbegriffen:
http://www.g19.asn-wien.ac.at/Geschichte_Mittelalter…

Buch zum Thema (speziell Deutschland), bei Amazon leider vergriffen, darum in der UB
http://aleph.unibas.ch/ALEPH/HM7IPFGNH3Y4VC4IE2A6VL7…

weitere Bücher zum Thema Recht im Mittelalter:
http://aleph.unibas.ch/ALEPH/FVIXVMHH3U9C9YKSXJUNQ6P…
http://aleph.unibas.ch/ALEPH/FVIXVMHH3U9C9YKSXJUNQ6P…

Link zum Medieval Sourcebook, dem Kleinod der Mediävisten: speziell für Rechtsgeschichte… da musst Du Dich einfach durchwühlen:
http://www.fordham.edu/halsall/sbook-law.html

Seite zum mittelalterlichen Recht:
http://www.ku.edu/kansas/medieval/108/lectures/law.html

kurze Einführung zur Gerichtsbarkeit:
http://www.asn-ibk.ac.at/bildung/faecher/geschichte/…

Noch ein Tip: geh mal in die Lokale Bücherei und schlag im „Lexikon des Mittelalters“ (ca.22 Bände) nach Gerichtsbarkeit (höhere und niedere), Recht etc. nach. Das Lexikon gibt dann noch weiteres Literatur am Ende des Eintrages an, die weiterhilft…

Gruss

Y.-

Ich schreib jetzt hier einfach mal ein paar Grundmerkmale
rein, die der Feudalorganisation entspringen. Was jetzt folgt
war in etwa überall ähnlich, ob das dann allerdings für die
genaue Zeit und den genauen Ort, den Du meinst zutrifft…
dafür übernehm ich keine Gewähr.

Der wesentliche Unterschied zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, um das es imho eigentlich ging, dürfte sein, dass es dort (also im HRRDN) wesentlich weniger strukturiert und chaotischer zuging.

1 „Gefällt mir“

Meister (welch wunderbarer Nick…),

Ähm, ja… Räusper. So heiss ich wirklich… :wink: Lach…

Erst einmal ein riesen Danke an Dich Bettina und an Volker!! Thanxx!
Ich bin neu in W-W-W und muss sagen - WOW! - so prompt, ausführlich
und kenntnisreiche Antworten - ich bin echt begeistert! Danke.

Deine Frage ist insodern nicht so simpel zu beantworten, als
dass dies von Ort zu Ort sehr verschieden ist. Städte,
Wenn Du also noch eingrenzen könntest zu welchem Land oder
welcher Stadt Du Infos suchst, kann ich Dir vielleicht helfen.

Ich wills mal konkretisieren: 14 Jh. in einer Hansestadt a la Hamburg
/ Lübeck o.ä.

Im Feudalsystem bekommen die Adeligen (Grafen, Barone und
Freiherren) vom obersten Herrscher (König, Bischof, je nach
Gegend) ihr Lehen. Auf diesem Lehen leben Menschen, die ihrem
Ackerbau, der Viehzucht etc. nachgehen. Mit dem Lehen wird
ihnen auch Gerichtsbarkeit und Marktrecht (allerdings separat
und immer wieder erneuert) ausgesprochen. Es gibt eine niedere
(einfache) und höhere Gerichtsbarkeit. Ein Baron hat

Okay, das leuchtet ein: Die Zuständigkeit geht sozusagen entlang der
„Lehnskette“. Und wird bei „hoher Gerichtsbarkeit“ durchgereicht. (Ums
mal plump zu vereinfachen.)
Aber leider war meine Frage wohl wirklich sehr unpräzise - sorry - ,
denn in einer (freien) STADT dieser Zeit dürfte das Lehnswesen so ja
nicht gegriffen haben (Stadtluft macht frei). Oder?
Ich denke doch mal, dass bei „hoher Gerichtsbarkeit“ (eigentlich muss
ja auch wer die einfache Gerichtsbarkeit herstellen…) dann der
städtische Rat jemanden entsannt hat. Oder liege ich da falsch? Aber
wen? Wer unterstand dem Rat? Oder ist einer der Rats-Mitglieder
losgezogen und hat versucht, den Täter zu stellen?

Und noch eine Frage:
Wenn wir von einem Mord ausgehen, was war wichtiger für die
Zuständigkeit - der Fundort oder die Herkunft der Leiche?
Bsp: Bauer X steht unter dem Lehn des Baron, er wird aber in der Stadt
erschlagen… Grübel… haben wir dann im Mittelalter, was man in den
amerikanischen Filem s gern sieht: FBI streitet sich mit örtlichem
Sheriff um die Zuständigkeit? :wink:) Sprich: Der Stadtrat greift ein,
aber der Baron etc. sendet ebenfalls jemanden?

Zum Feudalsystm auf dem Lande:

Aufgabe der Hauscarls (der eigentlichen Lehenspolizei). Haben

Mit wem waren denn diese „Hauscarls“ in „Deutschland“ vergleichbar?
Wie hiessen die hier? (Und was war vergelichbar mit „Baron“ in
Germany)

Fragen über Fragen…

Ich seh schon, ich werd mir erstmal die ausführlichen Buch & Webtipps
von dir ansehen müssen. Danke auch dazu übrigens!

Liebe Grüsse,
der Meister :wink:)

Hallo Volker,

Scheint mir fasst, als sei die „gute Policey“ nur für
Objektschutz und kleine

Da bist Du ziemlich auf dem Holzweg. „Gute Policey“ ist ein

Upps. Okay. Ich hatte im Zusammenhang mit „gute Policey“ nur etwas
über Wachmänner etc. gelesen. Deswegen der Irrtum.

Aber wer hat die Morde etc. aufzuklären versucht?
Hat hier etwa ein Graf einen Ritter losgeschickt? Oder ein

losgeschickt haben. Ein Stadtrat hätte dementsprechend seine
Büttel beauftragt, ein landsässiger Adliger seine Burgmannen,

[…]

ein Fürst oder Reichsritter damit beauftragt worden. Aber das
sind wie gesagt nur Vermutungen.

Hm. Das scheint mir aber sehr einleuchtend. Ich dachte jedoch immer,
der Büttel sei mehr sozusagen die „Streifenpolizei“ und nicht gerade
die Kripo… :wink:
Der Büttel war ja nicht gerade angesehen, wenn ich das richtig
verstanden habe. Was passierte denn, wenn die den Täter/Mörder nicht
schnappen konnten? Hat der Stadtrat dann von ausserhalb oder bei
anderen Hilfe geholt?
Oder anders gefragt: Ist es vorstellbar, dass auch ein
Arzt/Apotheker/Richter mit der Aufklärung eines Mordes in einer
mittelalterlichen Stadt beauftragt wird - oder ist das Unfug?

Eine Polizei im modernen Sinne hat sich jedenfalls erst in der
Hochphase des Absolutismus, also großzügig gerechnet ab der

Ah - okay. Und die Vorform der „Polizei-Behörde“ gibts sozusagen
nicht. Das war einfach der Büttel, den man losgeschickt hat. Die zogen
aus und gaben dem Stadtrat ihr Wissen weiter und ggfs. den Täter. Hat
man sich das in etwa so vorzustellen?

Herzlichen Dank,
liebe Grüße,
Derek

Weiter Antowrten (Versuchsweise…)

Meister (welch wunderbarer Nick…),

Ähm, ja… Räusper. So heiss ich wirklich… :wink: Lach…

Na, wunderbar: Also, Meister…

Erst einmal ein riesen Danke an Dich Bettina und an Volker!!
Thanxx!
Ich bin neu in W-W-W und muss sagen - WOW! - so prompt,
ausführlich
und kenntnisreiche Antworten - ich bin echt begeistert! Danke.

Gern geschehen, ist ja auch mein Job, und Verwirrung herrscht im MA ja per Definition… da ist es immer gut sich an die Hand nehmen zu lassen :wink:

Ich wills mal konkretisieren: 14 Jh. in einer Hansestadt a la
Hamburg
/ Lübeck o.ä.

Ui, also bei Hansestädten kenne ich mich nicht wirklich gut aus… vielleicht hilft hier noch jemand anders mit *in die Runde schaut*.

denn in einer (freien) STADT dieser Zeit dürfte das Lehnswesen
so ja
nicht gegriffen haben (Stadtluft macht frei). Oder?

Ja, also bei den Reichfreien Städten (Hansestadt… hatte meines Wissens schon auch so einen Status…) haben als Stadt einfach gesagt, den gleichen Status wie ein Herzog im Feudalsystem.
Sie stellen also direkt die Gerichtsbarkeit und müssen sich nicht an den nächst Oberen wenden… ausser bei Streitigkeiten mit einer anderen Stadt etc. Darum war beispielsweise der Angriff von Jeanne d’Arc auf Paris kein Zuckerschlecken…

Ich denke doch mal, dass bei „hoher Gerichtsbarkeit“
(eigentlich muss
ja auch wer die einfache Gerichtsbarkeit herstellen…) dann
der
städtische Rat jemanden entsannt hat. Oder liege ich da
falsch? Aber
wen? Wer unterstand dem Rat? Oder ist einer der
Rats-Mitglieder
losgezogen und hat versucht, den Täter zu stellen?

Na, der Rat bestimmt, meines Wissens auch die Richter, diese entsenden dann die eigentlichen ‚Polizisten‘ im heutigen Sinne.

Und noch eine Frage:

Aber immer doch…

Wenn wir von einem Mord ausgehen, was war wichtiger für die
Zuständigkeit - der Fundort oder die Herkunft der Leiche?
Bsp: Bauer X steht unter dem Lehn des Baron, er wird aber in
der Stadt
erschlagen… Grübel… haben wir dann im Mittelalter, was man
in den
amerikanischen Filem s gern sieht: FBI streitet sich mit
örtlichem
Sheriff um die Zuständigkeit? :wink:) Sprich: Der Stadtrat greift
ein,
aber der Baron etc. sendet ebenfalls jemanden?

Also nehmen wir Bauer X, der untersteht dem Baron Y. X wird in der nächsten Stadt erschlagen. Dann liegt die Gerichtsbarkeit in der Stadt und der Baron wird sich auch an die Stadt wenden, da er einen Lehensmann verloren hat und ihm ja auch ein Ausfall entsteht. Es ist also auch in seinem Interesse, dass sich das aufklärt. Lehenssysteme funktionieren vor allem auch für Schutz. Da der Bauer aber in der Stadt stirbt, ist er nicht im direkten Schutzbereich seines Herrn, also ist der Herr auch nicht direkt für die Aufklärung verantwortlich.

Mit wem waren denn diese „Hauscarls“ in „Deutschland“
vergleichbar?
Wie hiessen die hier? (Und was war vergelichbar mit „Baron“ in
Germany)

Bei den Hauscarls bin ich überfragt… aber es können einfache Soldaten sein (auch jene die der Adelige für einen allfälligen Krieg stellen muss), niedere Adelige, Junker vielleicht…
Der Baron ist dasselbe in Deutschland.
Die Liste geht so: Knappe

Hm. Das scheint mir aber sehr einleuchtend. Ich dachte jedoch
immer,
der Büttel sei mehr sozusagen die „Streifenpolizei“ und nicht
gerade
die Kripo… :wink:

Die Vorstellung von fest zugewiesenen Funktionen für die „Stadtbediensteten“ ist imho zu modern für eine mittelalterliche Stadt. Büttel nahmen eine Menge Aufgaben war. Unter anderem als „Polizist“, als Nachtwächter, Stadtwache, als „Verwaltungsbeamter“(z. B. beim Überwachen städtischer Bauprojekte, beim Bedienen der öffentlichen Waagen auf dem Markt).
Natürlich kann man das nicht verallgemeinern. Es ist auch möglich, dass es in einer Stadt überhaupt niemanden mit der Amtsbezeichnung „Büttel“ gab, dafür aber beispielsweise außdrücklich benannte Nachtwächter, Wachen, „Wiegemeister“ usw. Aber die konnten dann durchaus auch für die Strafverfolgung eingesetzt werden, wenn es nötig wurde.
Zudem wurden viele Aufgaben auch an die Bürgerschaft vergeben. In manchen Städten waren etwa die Zünfte zu Bau und Erhalt der Befestigungen verpflichtet. Da gab es dann beispielsweise einen Bäckerturm, einen Fleischerturm und ein Brauertor. Es ist durchaus möglich, dass auch die Zünfte zur Strafverfolgung herangezogen wurden.

Der Büttel war ja nicht gerade angesehen, wenn ich das richtig
verstanden habe. Was passierte denn, wenn die den Täter/Mörder
nicht
schnappen konnten? Hat der Stadtrat dann von ausserhalb oder
bei
anderen Hilfe geholt?

Wer aus der Stadt floh, dürfte relativ sicher vor der städtischen Justiz gewesen sein. Allerdings darf man nicht vergessen, dass die Menschen im Mittelalter viel enger in ihr jeweiliges soziales Umfeld eingebunden waren, gerade in den Städten. Ich nehme deshalb an, dass die Hemmschwelle viel höher lag, aus der Stadt zu fliehen, selbst wenn man ein Verbrechen begangen hat. Nicht umsonst war die Verbannung eine wirksame Strafe. Deshalb kann man sich vorstellen, dass viele lieber eine Strafe abgebüst haben, um danach wieder in die städtische Gemeinschaft aufgenommen zu werden, als diese Gemeinschaft zu verlassen.
Wie sicher man im „Ausland“ war, hing wohl nicht zuletzt von dem Verhältnis der Obrigkeit am Aufenthaltsort zur Stadt ab. Ein Fürst, der hoffte, günstige Anleihen von der Stadt zu bekommen, dürfte einen geflohenen Kriminellen, der sich in seinem Territorium aufhielt, schnell wieder in die Stadt zurückbefördert haben. Ein Bischof, der in Fede mit der Stadt lag, hätte daran wohl eher wenig Interesse gehabt.

Oder anders gefragt: Ist es vorstellbar, dass auch ein
Arzt/Apotheker/Richter mit der Aufklärung eines Mordes in
einer
mittelalterlichen Stadt beauftragt wird - oder ist das Unfug?

Einen „Auftrag“ im engeren Sinne wird es wohl nicht gegeben haben. aber für einen guten Bürger der Stadt dürfte es selbstverständlich gewesen sein, bei der Aufklärung und Sühne eines Verbrechens zu helfen.

Ah - okay. Und die Vorform der „Polizei-Behörde“ gibts
sozusagen
nicht. Das war einfach der Büttel, den man losgeschickt hat.
Die zogen
aus und gaben dem Stadtrat ihr Wissen weiter und ggfs. den
Täter. Hat
man sich das in etwa so vorzustellen?

Ich denke schon.

Gruß,

Volker

Hallo Bettina, hallo Volker,

herzlichen Dank für die ausführlichen Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen. Ich
werd mich jetzt erst mal mit Literatur zudecken und schlau lesen. Würd mich dann
aber gerne wieder mit Fragen melden wollen. :wink:)

Auf jedenfall bin ich durch Euch ein paar Schritte weiter gekommen, was die
Vorstellung zum Lehnwesen, zur Stadt, zum Büttel und auch zur
Verbrechensverfolgung anbelangt.

Also, so fare. Dank Euch,
Derek

Am Rande: erste Razzia 12. zum 13. Oktober 1307
Hallo,
die erste große Polizeiaktion der neueren Zeit, die den Namen Razzia verdient haben dürfte, war die Verhaftung der Templer in Frankreich in der Nacht vom 12. zum 13. Oktober 1307.
http://www.bautz.de/bbkl/m/molay.shtml
Bemerkenswert: Hier wurden Edelleute durch gewöhnliche Büttel verhaftet. Was darauf folgte, würde man heute als „Justizmord“ bezeichnen.
Daran ist auch schon die beginnende Auflöung des Feudalstaates zu sehen.
Ciao R.

Hallo rOs,

die erste große Polizeiaktion der neueren Zeit, die den Namen
Razzia verdient haben dürfte, war die Verhaftung der Templer
in Frankreich in der Nacht vom 12. zum 13. Oktober 1307.

Wenn man anachronistische Etiketten und Namensschilder mag… *gradwiederHistoriographieHustenbekommt*

http://www.bautz.de/bbkl/m/molay.shtml

Gute Seite und eine wichtige Referenz… siehe auch: http://www.newadvent.org/cathen/10433a.htm, http://www.newadvent.org/cathen/12178c.htm und http://www.newadvent.org/cathen/14493a.htm

Bemerkenswert: Hier wurden Edelleute durch gewöhnliche Büttel
verhaftet. Was darauf folgte, würde man heute als „Justizmord“
bezeichnen.

Schlicht und einfach: Nein. Edelleute werden erst im 18. Jahrhundert vom Büttel angefasst. Philippe le Bel hat ganz einfach seine im verbundenen Ritter und Herzöge ausgeschickt (wenn Du in englischen Texten ‚Sherrifs‘ findest, wie hier , dann sind das lediglich jene Adeligen, die höhere Gerichtsbarkeit über ein grösseres Gebiet (engl. County), die keine Templer war. Kein Büttel, keine Bürgerwehr… immer noch Feudalsystem.

Daran ist auch schon die beginnende Auflöung des Feudalstaates
zu sehen.

Äh, nochmal nein. Ist wohl eher ein Hinweis auf Philippes Finanzsorgen und die Verquickung zwischen _potentia> und sacerdotia. Philippe wurde der Einfluss (metaphysischer und finanzieller Natur) der Tempöer einfach zu viel… Zwei Übel mit einer Sünde zu löschen, ist da doch viel einfacher, oder?

Gruss

Yseult

NB: Noch zwei Templer Links, Chronologie und Fakten (einfach, aber klar): http://www.webpages.free-online.co.uk/portcull/dunch… und http://www.webpages.free-online.co.uk/portcull/dunar…_