Befugnisse

Hallo,

wir haben hier einen Fall schweren moralischen Fehlverhaltens, der sehr ernste und Nachhaltige Konsequenzen für eine Mitarbeiterin hat und über verschiedene Aspekte sehr negativ auf dem ganze Arbeitklima lastet. Um eine Ausweitung zu verhindern müssen wir gegensteuern und suchen nach einer Argumentationsgrundlage für weitere Handlungen, die rechtlich zumindest nicht völlig unabwegig sind.

Die Situation:

Uni, naturwiss. Fachbereich. Viele (kooperierende) Arbeitgruppen, einige Labore. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe (A) wurde eine Studentin X mit Arbeiten beauftragt, die im Labor der Gruppe B bearbeitet wurden (mit Einverständnis vonLeiter B). Die Studentin wurde gemobbt, schließlich wurde ihr vom Leiter der Gruppe A der Schlüssel von Labor B abgenommen. Weiterhin hat der Leiter von A auch noch eine andere Mitarbeiterin beauftragt, die Proben von X aus dem Labor B zu entfernen. Das geschah ohne jede Rücksprache mit dem Personal von Labor B. Auch alle Aufzeichnungen von X sind mitgenommen worden.

Unsere Intention:

Der (unkontrollierte) Zugang von Mitarbeitern der Gruppe A zu Labor B soll unterbunden werden. Dazu müssen Schlüssel zurückgefordert werden, was eine Menge Widerstand und Aufruhr erzeugen wird. Um die Schritte vor den „höheren Stellen“ gut vertreten zu können, wollen wir uns nicht auf rechtlich absolut unbegründbare Argumente stützen.

Die Fragen:

Darf der Leiter von A den Schlüssel von X zu Labor B einfach wegnehmen?

Inwiefern muss rechtlich jemand von Labor B informiert werden, wenn Proben und/oder Notizen bzw. Ergebnisse aus dem Labor entfernt werden?

Und: Dürfen Sachen überhaupt ohne Genehmigung von Leiter B aus dem Labor B entfernt werden?

Bin dankbar für jede Hilfe!

LG
Jochen

Auch hallo.

wir haben hier einen Fall schweren moralischen Fehlverhaltens,

…wenn der Teil mal nicht gegen FAQ:1129 verstösst ?

Die Situation:

Uni, naturwiss. Fachbereich. Viele (kooperierende)
Arbeitgruppen, einige Labore. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe
(A) wurde eine Studentin X mit Arbeiten beauftragt, die im
Labor der Gruppe B bearbeitet wurden (mit Einverständnis
vonLeiter B). Die Studentin wurde gemobbt,

Zum Thema Mobbing: FAQ:2299 (auch wenn es um die ‚freie Wirtschaft‘ geht…)

schließlich wurde
ihr vom Leiter der Gruppe A der Schlüssel von Labor B
abgenommen. Weiterhin hat der Leiter von A auch noch eine
andere Mitarbeiterin beauftragt, die Proben von X aus dem
Labor B zu entfernen. Das geschah ohne jede Rücksprache mit
dem Personal von Labor B. Auch alle Aufzeichnungen von X sind
mitgenommen worden.

Die Intention:

Der (unkontrollierte) Zugang von Mitarbeitern der Gruppe A zu
Labor B soll unterbunden werden. Dazu müssen Schlüssel
zurückgefordert werden, was eine Menge Widerstand und Aufruhr
erzeugen wird.

Gibt es dazu etwas Schriftliches ? Sprich, wer ist vertraglich im Besitz der Schlüssel und damit auch der Herr des Labors ?

Um die Schritte vor den „höheren Stellen“ gut
vertreten zu können, will man sich nicht auf rechtlich
absolut unbegründbare Argumente stützen.

Die Fragen:

Darf der Leiter von A den Schlüssel von X zu Labor B einfach
wegnehmen?

Kommt drauf an. Z.B. auf die Schwere der Vorwürfe.

Inwiefern muss rechtlich jemand von Labor B informiert werden,
wenn Proben und/oder Notizen bzw. Ergebnisse aus dem Labor
entfernt werden?

I.A. der Laborleiter.

Und: Dürfen Sachen überhaupt ohne Genehmigung von
Leiter B aus dem Labor B entfernt werden?

I.A. nicht.

In kurz: weiterhelfen könnte der Dekan des Fachbereichs. Oder gleich der/die Vorsitzende der Uni. Und wenn ein Arbeitsverhältnis besteht ein (Fach)Anwalt für Arbeitsrecht.

mfg M.L.

Hallo,

…wenn der Teil mal nicht gegen FAQ:1129 verstösst ?

Ähm, also… ich habe den allgemeinen Fall nur an einem fiktiven Beispiel geschildert. Ähnlichkeiten mit natürlichen Personen oder tatsächlichen Begebenheiten sind rein zufällig und nicht beabsichtigt.

Gibt es dazu etwas Schriftliches ? Sprich, wer ist vertraglich
im Besitz der Schlüssel und damit auch der Herr des Labors ?

Ja, gibt es. Es gibt Schlüssellisten, in denen die Besitzer namentlich und mit Unterschrift festgehalten sind. Die Schlüssel werden aber durchaus an angehörige verschiedener Arbeitsgruppen ausgegeben. Insgesamt verantwortlich für die Schlüssel ist natürlich der jeweilige Institutsleiter.

In kurz: weiterhelfen könnte der Dekan des Fachbereichs. Oder
gleich der/die Vorsitzende der Uni. Und wenn ein
Arbeitsverhältnis besteht ein (Fach)Anwalt für Arbeitsrecht.

Das Arbeitsverhältnis besteht für alle Personen mit dem Land (Uni eben). Die jeweiligen Leiter sind die personalverantwortlichen Vorgesetzten.

Danke für die Tipps!

LG
Jochen

Hallo,

Der (unkontrollierte) Zugang von Mitarbeitern der Gruppe A zu
Labor B soll unterbunden werden.

bei uns hat jeder Prof. einen Schlüssel zu allen Räumen seines Fachbereichs.
Festangestellte Mitarbeiter ebenfalls.
Studenten nur den Schlüssel zum Labor, in dem sie arbeiten.
Wie ist das in diesem hypothetischen Fall?

Und: Dürfen Sachen überhaupt ohne Genehmigung von
Leiter B aus dem Labor B entfernt werden?

Kommt drauf an, wem sie gehören.
Studentin X braucht sicher nicht zu fragen, ob sie abends ihre Kaffeetasse mitnehmen darf.
Zudem hat doch X im Auftrag von A gearbeitet und nur die Räume von B benutzt. Was hat denn B sonst noch mit der Arbeit von X zu tun und inwieweit sollte B gar Rechte daran haben?
Gruß
loderunner

Hallo,

Studenten nur den Schlüssel zum Labor, in dem sie arbeiten.
Wie ist das in diesem hypothetischen Fall?

Die Studenten arbeiten in mehreren Laboren (weil nicht alle nötigen Geräte überall stehen). So wie Schlüssel verfügbar sind, haben viele Studenten (also Doktoranden) Schlüssel zu meheren Laboren.

Und: Dürfen Sachen überhaupt ohne Genehmigung von
Leiter B aus dem Labor B entfernt werden?

Kommt drauf an, wem sie gehören.

Wirklich? Hat nicht Leiter B die Verantwortung dafür, dass die Proben und Ergebnisse in seinem Labor ordnungsgemäß gelagert werden? Wenn ja, wie kann er der Verantwortung gerecht werden, wenn ohne sein Wissen solche Sachen aus seinem Labor entfernt werden?

Studentin X braucht sicher nicht zu fragen, ob sie abends ihre
Kaffeetasse mitnehmen darf.

Klar :smile:

Zudem hat doch X im Auftrag von A gearbeitet und nur die Räume
von B benutzt. Was hat denn B sonst noch mit der Arbeit von X
zu tun und inwieweit sollte B gar Rechte daran haben?

B hat X in diesen Räumen auch mit Betreut (ohne vertragliche Fixierung natürlich). X hat an Arbeitsgruppenbesprechungen und Seminaren im Labor B teilgenommen und für ihre Arbeit natürlich auch Resourcen (technische Assistenz, Chemikalien etc.) aus Labor B beansprucht.

LG
Jochen