Hallo,
ich war vor ein paar Tagen leider mal in der Klinik.
Dort wurde mir mit Minuten vor der Entlassung nochmals Blut abgenommen.
Aber der Befund ist noch nicht hier. Die Klinik erklärte mir, dass das nur an meine Hausärztin geht.
Wieso habe ich kein Recht, auf meine Befunde einzusehen?
Danke für Eure Antworten! jo-enn
Hallo!
Aber der Befund ist noch nicht hier. Die Klinik erklärte mir,
dass das nur an meine Hausärztin geht.
Wieso habe ich kein Recht, auf meine Befunde einzusehen?
Du hast definitiv Einsichtrecht in Laborbefunde. Das musst du auch nicht weiter begründen.
Gruß
Tyll
Hallo
Wieso habe ich kein Recht, auf meine Befunde einzusehen?
Das Recht hat dir doch niemand abgesprochen! Oder wer hat es dir verboten?
Die Klinik erklärte mir, dass das nur an meine Hausärztin geht.
Wo ist das Problem, so ist der Ablauf im KH. Der Befundbericht (Verlaufsbericht + Blutwerte) gehen zusammen an den Hausarzt, der dann über die weitere Therapie entscheidet.
Ruf dort an und mach einen Termin zur Besprechung aus, dann kannst du deine Blutwerte einsehen bzw. eine Kopie davon mitnehmen.
Dieses Recht hat ihr ja niemand abgesprochen.
Die Befunde kann man auch beim Hausarzt einsehen.
hallo
Laborergebnisse sollten nie an den Patienten nach Hause geschickt werden: Viele können nichts mit anfangen, fangen an zu googlen und glauben dann, sie hätten Krebs…
Auch eindeutige schlechte Nachrichten sollten den Patienten nicht allein zu Hause am Briefkasten treffen.
Ergebnisse werden dem Arzt geschickt, der sie mit dem Patienten bespricht - und dort kannst die Ergebnisse auch einsehen und ggf mitnehmen.
Gruss, Sama
Dieses Recht hat ihr ja niemand abgesprochen.
Doch, du hast das gemacht. Du hast jedenfalls das Recht des Patienten gegenüber dem Krankenhaus abgesprochen!
Das Recht, Befunde einzusehen, hat der Patient gegenüber dem behandelnden Arzt, der die Befunde erhoben hat, hier das Krankenhaus. Der Verpflichtung, das Einsichtsrecht zu gewähren, kann das Krankenhaus sich nicht dadurch entledigen, dass es die Befunde an den Hausarzt schickt! Nur in begründeten Einzelfällen kann das Krankenhaus dieses Einsichtsrecht verweigern, wobei dann für adäquate andere Möglichkeiten gesorgt werden muss.
Begründete Einzelfälle drückt schon aus, dass nicht jeder positive Befund ein Einzelfall sein kann. Wenn der einzige Grund für nicht Aushändigen ist, dass man dem Patienten nicht unkommentiert die Befunde geb will, ist, dann kann das ja ein Arzt des Krankenhauses tun.
In dem Fall gilt, wie praktisch überall im Rechtssystem: Wenn ich eine Verpflichtung habe, kann ich mich nicht dadurch entziehen, dass ein anderer sie auch hat.
Viele Grüße
Uli
Hallo Uli,
Dieses Recht hat ihr ja niemand abgesprochen.
Doch, du hast das gemacht. Du hast jedenfalls das Recht des
Patienten gegenüber dem Krankenhaus abgesprochen!
Nö, hab ich nicht (wo soll das gewesen sein!?)
Ich hab lediglich geschrieben, dass dies das übliche Vorgehen im KH bei Entlassung ist und wo das Problem ist wenn man es erst beim Hausarzt einsieht.
Oftmals sind die letztem Laborwerte bei Entlassung noch nicht da -sonst wäre es ja kein Problem bei der Visite/Entlassungsgespräch das durchzugehen- deshalb geht der Befund dann mit dem Entlassbrief an den Hausarzt.
(Ehrlichgesagt vereinfacht es das ja auch für den Patient! Sonst müsste der Patient wieder ins KH, dann müsste erstmal die Akte mit dem Befund gesucht werden -bei der Abrechnung, im Sekreteriat, im Schreibbüro, im Archiv…?- und dann ein Arzt gefunden werden der Zeit hat das mit dem Patienten zu besprechen. Das alles kann Stunden in Anspruch nehmen, weiß jeder der schonmal in der Notaufnahme war. Über die weitere Therapie entscheidet der Arzt im KH dann auch nicht, also muss der Patient doch wieder zum Hausarzt.)
Gruß
Trashi
Servus Trashi,
wenn der ‚Ablauf so ist‘, muss das ja keineswegs heißen, dass da so OK wäre. Es gibt eine Menge Abläufe in einer Menge von Krankenhäusern, die alles andere als OK sind.
Die Frage im Ursprungsposting zielte ja darauf ab, ob das Krankenhaus die Befunde herausgeben müsse. Darauf gibt es zunächst nur eine Antwort: Ja, muss es.
Ob so ein Vorgehen immer vernünftig ist, ob das immer im wohlverstandenen Patienteninteresse ist, stand hier erst einmal nicht zur Debatte. Es mag sein, dass aus der Fürsorgepflicht der Krankenhausärzte hervorgeht, dass man einen Patienten nicht so einfach mit seinen Befunden allein lassen soll. Da muss das Krankenhaus eben zusehen, wie es sich seiner Verpflichtungen entledigt. Der Verweis auf den ‚Ablauf‘ allein reicht dazu jedenfalls bestimmt nicht aus.
Gruß
Kai Müller
Dieses Recht hat ihr ja niemand abgesprochen.
Doch, du hast das gemacht. Du hast jedenfalls das Recht des
Patienten gegenüber dem Krankenhaus abgesprochen!Nö, hab ich nicht (wo soll das gewesen sein!?)
Die Ausgangslage war, dass das Krankenhaus gesagt hat, die Befunde könnten NUR beim Hausarzt eingesehen werden. Darauf hat Tyll völlig richtig geantwortet, dass es definitiv das Recht gibt ohne Begründung. Du meintest, das korrigieren zu müssen und hast eingewendet: Man könnte auch beim Hausarzt einsehen.
Ich hab lediglich geschrieben, dass dies das übliche Vorgehen
im KH bei Entlassung ist und wo das Problem ist wenn man es
erst beim Hausarzt einsieht.
Das übliche Vorgehen hat nichts damit zu tun, was Recht ist. Recht ist, dass das Krankenhaus Einsicht gewähren muss. Der Patient muss sich auch überhaupt nicht rechtfertigen oder erklären, warum er im KH einsehen will und nicht beim Hausarzt. Das hatten Tyll und ich aber schongeschrieben. Warum er das nicht will oder nicht kann geht dich nichts an, es geht das KH nichts an. Die Pflicht hat das KH, nicht der Hausarzt!
Es ist auch völlig egal, wie die Abläufe im KH sind. Wenn die Abläufe nicht erlauben, dass das KH seine Pflicht erfüllt, dann muss das KH seine Abläufe anpassen und nicht die Pflichten sich dem KH oder der Patient auf seine Rechte verzichten!
Oftmals sind die letztem Laborwerte bei Entlassung noch nicht
da -sonst wäre es ja kein Problem bei der
Visite/Entlassungsgespräch das durchzugehen- deshalb geht der
Befund dann mit dem Entlassbrief an den Hausarzt.
Und in Kopie an den Patienten. Wo ist das Problem? Der Patient kann auch dem KH sagen, dass er nicht möchte, dass der Entlassbrief an den Hausarzt oder den Einweiser geht. Dann darf das KH gar nichts dahin schicken.
(Ehrlichgesagt vereinfacht es das ja auch für den Patient!
Sonst müsste der Patient wieder ins KH, dann müsste erstmal
die Akte mit dem Befund gesucht werden -bei der Abrechnung, im
Sekreteriat, im Schreibbüro, im Archiv…?- und dann ein Arzt
gefunden werden der Zeit hat das mit dem Patienten zu
besprechen. Das alles kann Stunden in Anspruch nehmen, weiß
jeder der schonmal in der Notaufnahme war.
Es bleibt die simple Möglichkeit, dem Patienten den Brief samt Befund einfach zu schicken. Und wieso jetzt extra Akte gesucht und Archiv bemüht werden muss, wenn der Befund statt in Richtung Hausarzt in Richtung Patient gehen soll, weiß wahrscheinlich auch nur das KH, dass zu bockig ist, seine Abläufe der Rechtslage und der Bedürfnisse der Patienten anzupassen.
der Patient doch wieder zum Hausarzt.)
Der Brief geht normalerweise an den Einweisenden, der nicht zwangsläufig der Hausarzt sein muss. Ob der Patient zum Einweisenden wieder zurückgeht, die Nachbehandlung von einem anderen Arzt gemacht wird, oder noch etwas anderes, das sind alles Entscheidungen, die der Patient ohne Erklärung ganz alleine treffen kann und worüber er niemandem Rechenschaft ablegen muss!
Es mag in Ausnahmefällen Gründe dafür geben, dass es nicht sinnvoll ist, dass Patienten den Befund ohne Arzt bekommen. In diesen Fällen ist es aber sicherlich nicht angebracht, dass der Befund ohne weiteren Kommentar oder Initiative einfach vom KH verschickt wird, ohne dass sich das KH darum kümmert, dass der Patient auch zeitnah in die Nachsorge bei dem Arzt kommt, der den Brief erhält! Sonst landet der dort in Ablage x und der Patient bleibt über Wochen, Monate ahnungslos. Schon vorgekommen! Deshalb ist dieses Argument hinfällig.
In allen anderen Fällen ist der einzige Grund „die Abläufe“, die man nicht ändern will, was kein gutes Argument ist. Hinter diesem Argument wird sich gerne versteckt und man weigert sich gar auch, Befunde oB nicht dem Patienten auszuhändigen, weil man das ja aus Prinzip nicht macht.
Viele Grüße
Uli
Danke…
… Euch allen erstmal für die Tips.
Hilft mir schon etwas weiter.
Einen schönen Advent - jo-enn