Befundbericht RV 5-Tagesfrist rechtens?

Hallo Leute!

Aktuell äuft bei mir ein EM-Verfahren. Habe nun von der RV ein Schreiben erhalten, in dem ich aufgefordert wurde binnen einer 5-Tagesfrist bei meinem behandelnden Arzt einen Befundbericht ausstellen zu lassen. Gehts noch? War heute bei meinem Arzt, um persönlich die Unterlagen vorbeizubringen. Die Sprechstundenhilfe meinte, dass ich bis zu meinem Termin am 04.11. mich gedulden müsse, da der Doktor regelrecht überarbeitet sei und lieber gerne persönlich mit mir den Fragebogen durchgehen möchte! Muss ich nun zw. der nicht eingehaltenen Frist mit Konsequenzen rechnen?

Verstehe ehrlich gesagt eh nicht, warum die RV überhaupt einen Bericht von meinem Arzt haben möchte…es wurde ja vor kurzem ein ärztliches Gutachten vom Medizinischen Dienst des Jobcenters erstellt, in dem mein Arzt hierzu auch eine Stellungsnahme abgab?! 

Wurde auch noch nicht von einem Gutachter der RV begutachtet? Dachte dies sei der übliche Weg?

LG Johannes

Falsches Brett>Versicherungen
Hallo,

Gehts noch?

Was soll gehen oder nicht?

Muss ich nun zw. der nicht
eingehaltenen Frist mit Konsequenzen rechnen?

ja

Gruß
Otto

Grüß Gott,

Hallo Leute!

Aktuell äuft bei mir ein EM-Verfahren. Habe nun von der RV ein
Schreiben erhalten, in dem ich aufgefordert wurde binnen einer
5-Tagesfrist bei meinem behandelnden Arzt einen Befundbericht
ausstellen zu lassen.

Ich gehe davon aus, dass Du angewiesen wurdest innerhalb von 5 Tagen einen Befundbericht anzufordern.

Gehts noch? War heute bei meinem Arzt,
um persönlich die Unterlagen vorbeizubringen. Die
Sprechstundenhilfe meinte, dass ich bis zu meinem Termin am
04.11. mich gedulden müsse, da der Doktor regelrecht
überarbeitet sei und lieber gerne persönlich mit mir den
Fragebogen durchgehen möchte! Muss ich nun zw. der nicht
eingehaltenen Frist mit Konsequenzen rechnen?

Verstehe ehrlich gesagt eh nicht, warum die RV überhaupt einen
Bericht von meinem Arzt haben möchte…es wurde ja vor kurzem
ein ärztliches Gutachten vom Medizinischen Dienst des
Jobcenters erstellt, in dem mein Arzt hierzu auch eine
Stellungsnahme abgab?! 

Vielleicht gibt es unterschiedliche Aussagen!

Wurde auch noch nicht von einem Gutachter der RV begutachtet?
Dachte dies sei der übliche Weg?

Welche Unterlagen benötigt werden, entscheidet die RV.
Also nicht zu ungeduldig werden.

LG Johannes

Gruß aus dem Süden