begabtenförderung

Hallo,

ich habe letztes Jahr eine Fortbildung zum Kfz-TECHNIKER Meister gemacht.

Wie schaut das mit den Kosten aus können die voll in der Lohnsteuererklärung geltend gemacht werden oder muss ich das erhaltene Bafög und die Begabtenförderung abziehen?

Danke

Hallo

Das ist wohl leider ein Irrläufer, von dem Thema kenn ich selber nciht viel, ich denke aber, daß die Kosten absetzbar sein sollten
mfg
a.s

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hallo, ich bin bei Buchhaltung nur als „Interessierter“ eigetragen, kann Dir also nicht helfen - gruß kauhl

Servus,ich habe meinen Kfz-Meister 1983 gemacht.

Damals konnten die Prüfungsgebühr und die Hilfsmittel
steuerlich geltend gemacht werden.
Am besten fragst Du Deinen Steuerberater.
Grüsse Dirk

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Hallo,

das hängt ganz davon ab, ob dein vorhandener Beruf von dieser Fort- oder Weiterbildung „profitiert“. Steuern kannst du nur in Höhe deiner maximal gezahlten Steuern wieder geltend machen. Du kannst Fahrten zu und von der Lernstätte geltend machen, genauso wie Lerngruppen etc…

Ich weiß nicht genau, ob dein Bafög in diesem Fall anzugeben ist, aber das kannst du ja erfragen. Würde es aber nicht angeben und nur bei Rückfragen des Finanzamtes den „Fehler“ eingestehen.

Gruß Opec

Ja Danke für die Antwort

Hallo,

zuersteinmal entschuldige die verspätete Antwort-Sommmergrippe!

Die Kosten müssen dem erhaltenen BAfoeg gegenübergestellt werden. Also vermindern sich die WErbungskosten um das Meistebafoeg.

viel Erfolg!

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