Begebbare Wertpapiere

Warum haften Logistikunternehmen nicht für den Verlust der Ware auf dem Versandweg, wenn es sich um Tickets (Eintrittskarten) handelt ?

Fallen Tickets (Eintrittskarten) unter den Begriff „Begebbare Wertpapiere“ ?

Warum haften Logistikunternehmen nicht für den Verlust der
Ware auf dem Versandweg, wenn es sich um Tickets
(Eintrittskarten) handelt ?

M. E. tut er das sehr wohl und zwar nach §§ 458 S. 2, 425 Abs. 1 Var. 1 HGB.

Levay

Das Logistikunternehmen schliesst Schecks, Wechsel, Wertpapiere, Sparbücher, Aktienzertifikate oder sonstige Sicherheiten von der Beförderung aus.

Worunter fallen nun die Tickets ? Sonstige Sicherheiten ???

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Das Logistikunternehmen schliesst Schecks, Wechsel,
Wertpapiere, Sparbücher, Aktienzertifikate oder sonstige
Sicherheiten von der Beförderung aus.

Wie ich schon sagte, er haftet trotzdem; zu Haftungssausschlüssen vgl. § 449 HGB.

Levay