Hallo,
an unserem Haus würden wir gerne ein begehbares Carport anschließen. Es ist so, daß bereits eine Art Abstellraum der begehbar ist vorhanden ist. Den würden wir einfach Verlängern, da er etwa die halbe Breite des Hauses ausmacht. Problem hierbei, das alles ist alt und wurde ziemlich dicht zur Grenze gebaut. Ca. 1 m. Das Haus nebenan steht direkt auf der Grenze.
Hab ich Chancen, den Anbau zu verlängern in voller Breite, also bis ca. 1m ans Nachbarhaus ran, wenn der Nachbar seine Einwilligung gibt? Das Nachbarhaus wurde übrigens in jüngster Vergangenheit abgerissen und neu erbaut, er durfte in die Richtung wo besagter Carport hinkommen soll, keine Fenster einbauen.
Wir wohnen in BW.
Danke für Antworten.
Gruß Edelweiss
Hallo Edelweiß,
Hier ist meiner Meinung eine Voranfrage bei der Gemeinde oder beim Bauamt notwendig.
Grundsätzlich wird es hier um den Brandschutz gehen, der bei Grenzbebauung (abhängig vom Bundesland) mindest 3,00m beträgt.
sendet mit per Digital ein Foto damit ich das besser abschätzen kann.
Lolli 53
BETZ HOLZBAU
Hallo,
ein Carport sollte möglich sein. Da ich in NRW wohne, kann ich genaueres dazu nocht sagen. Hier muß jedes Carport vom Bauamt genehmigt werden - eine mündliche Anfrage würde sich also lohnen. Ob dies in BW gleich ist, weiß ich leider nicht. Wenn der Nachbar zustimmt sehe die Chancen aber als sehr groß an.
Gruss
Hallo Edelweiss,
- der Nachtbar hätte Euch um erlaubnis bitten müssen sein neues Haus wieder an die selbestelle setzen zu dürfen,denn das Gesetz sagt 80cm vom Grundstücksende.
2.wenn Ihr an Eurem Haus schon ein aus Stein gemauertes Werk (Zimmer,Abstellraum)habt, könnt Ihr es verlängern oder verkürzen, wie Ihr es wollt.
3.wenn es eine Garage werden soll, da sind die Gemeinden unterschiedlicher auffassung, das heist beantragen oder nicht,da würde ich nach fragen.
4.bei Carport ist es genauso,nachfragen und immer unter dem Aspekt die 80cm einhalten.
An Eurer Stelle, wenn Ihr einen Abstellraum aus Steingemäuer schon habt, warum dann ein Carport?
Gruß Klausm1k
sie sollten sich besser an Ihr zuständiges Bauamt wenden
gruß Udo Knauer
Hallo Edelweiss75,
leider habe ich diesbezüglich keine Kenntnisse.
Gruß
Barry1
Lieber beim Bauamtfragen, da ein „Böser Nachbar“ einem viel ärger machen kann.
Hallo @Edelweiss,
beorgen Sie sich beim Katasteramt einen gültigen Lageplan im Masstab 1:500 und tragen dort Ihre Wünsche ein. Damit gehen Sie zum Bauordnungsamt und stellen Ihre Fragen. Nur bei dieser Behörde erhalten Sie verbindliche Auskünfte.
Gruß aus Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki