Begehbares Carport

Wir möchten ein begehbares, freistehendes Carport errichten und sind unschlüssig bei der Dimensionierung der Stützbalken…

Als Sparren und Auflieger legen wir 10x20 im Abstand von 65cm.
Das Carport hat die Abmessungen: 800x400 das entspricht ca. 32qm Grundfläche mit einem Eigengewicht samt aller baulichen Notwendigkeiten, Materialien von 1700kg.

Die Stützbalken würde ich gerne aus den Balken 10x20 die ich sowieso übrig habe, gestalten. Meine Befürchtung ist allerdings die Stärke von 10cm.
Erreiche ich mit 2 miteinander verbundenen 10x20 Balken, also 20x20 eine ausreichende Sicherheit oder reicht der 10x20?
Die Stützbalken kommen in Schuhe, einbetoniert Höhe der Balken 2,25m.

Bauholz wird verwendet, kein KVH!

Vielleicht kann jemand behilflich sein.
Ort NRW, (weil bestimmt die Schneelast-Frage kommt…)

Gruß

Hallo!

Ich dachte bisher, Carports sind immer begehbar?

Denn wie kommt man sonst an das untergestellte Auto, wenn der nicht begehbar wäre ?

Von einer Nutzung des Daches lese ich hier nichts, denn dann müsste man ja auch dazu mal etwas sagen, wie man das nutzen will.
Als Dachterrasse ?

mfG
duck313

Selbstverständlich ist hier die Rede von dem Dach eines Carports, andere Rückschlüsse lässt die Frage, Beschreibung und die gegebenen Detailinformationen nicht zu.

Das Dach soll als Terrasse genutzt werden, ja.
Stühle, Bänke, Tisch, ein paar Blumen (nicht allzu schwer) sollen darauf Platz finden, samt dem ein oder anderen Besucher und den Hausbesitzern…

Lg, nun dürfte es für Jedermann und Jederfrau verständlich sein…

Hallo,

selbstredend war Deine Anfrage „verständlich“, zumal sie ansonsten unsinnig gewesen wäre . . . :wink:

Allerings kann man mit Deinen Angaben bezügl. der Nutzung und damit der Gesamtbelastung und der punktuellen Belastung des Daches wenig anfangen.

Ich fürchte, dass ein handelsüblicher Carport für derartige Belastungen nicht geeignet ist und auch keine entsprechende Nutzungsfreigabe möglich ist. Du wirst also wohl oder übel den Carport selbst entwerfen (bzw. das von einem Fachmann machen lassen) und dann anhand KONKRETER Nutzungsvorgaben die Statik berechnen lassen müssen - überdies dürfte dafür eine Baugenehmigung erforderlich sein; Zumindest sollte das VORAB mit dem zuständigen Bauamt besprochen werden.

Neben der Frage der Statik muss die Entwässerung des Daches und damit auch der Dachaufbau geregelt werden. Die gewünschte Nutzung ist zumindest DIREKT auf Trapezblech odgl. oder Bitumen jedenfalls nicht möglich.

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Hallo und Danke für die Zustimmung bezüglich der Fragestellung :smile:

Danke auch für die kurze Antwort. Ein handelsübliches Carport wird hier nicht entstehen. Das Holz wird vom Baustoffhändler geliefert. Baumarktbastellboxen stehen nicht auf meinem Wunschzettel… Zumal diese Abmessungen von 10x10 in der Regel gar nicht erst überschreiten.

Deswegen wird es ein Selbstbau. Eine Statik vom ansässigen Partner, welcher bereits für uns tätig war, beim Einziehen eines Sturzes in eine tragende Wand, möchte gerne 650,- € haben. Das ist mir eindeutig zu viel, vorallem im Bezug auf das „kleine“ Vorhaben. Ein Bauantrag ist nicht notwendig.
Ich kann auf Erfahrungen eines Bekannten zurück greifen. Die Abmaße der Balken, Träger und Sparren sind 12x12 bzw. 16x16.
Einer qm-Belastung von 1t Dachpfannen hielt dies ohne Probleme stand. Leider war es keine Dauerbelastung, wie in unserem (geplanten) Fall.

Ich denke dass mit etwas Vorkenntnis und Erfahrung doch eine Aussage getroffen werden könnte. Denn ich gebe immerhin versch. Aspekte bereits an. Es geht rein um die Abmessungen der Stützbalken auf die das Gewicht der „Oberkonstruktion“ und Belastung des tgl. Gebrauchs wirkt.
Der Wasserabfluss, die Kontruktion um Diele von Unterkonstruktion zu trennen, Bitumenbahn als Schutz und und und sind bereits klar.

Die Sparren mit einer Länge von 5 Metern halten z.B. einer Belastung von 6,4kN stand bevor sie brechen.
Mir geht es nun um die Stützbalken die das Gewicht letztlich „aufnehmen“, sowie es bei den Sparren eine Belastungsangabe gibt, sollte es doch möglich sein eine Angabe bezüglich der Stützbalken zu erlangen?! Mich interessiert die Radialkraft / Tragkraft solcher Balken bei Druck von oben. Die Holzart oder sonstiges kann dementsprechend dann bestellt werden.

NUR als reine BEISPIEL NOTIZ:
Wenn z.B. der 2,50m Balken Fichte, sägerau in 12x12 1t trägt bevor er „nachgibt“ oder der Balken 20x20 3t trägt, dann sind das verwertbare Aussagen.

Noch einmal Danke im voraus…

Deswegen wird es ein Selbstbau. Eine Statik vom ansässigen
Partner, welcher bereits für uns tätig war, beim Einziehen
eines Sturzes in eine tragende Wand, möchte gerne 650,- €
haben. Das ist mir eindeutig zu viel, vorallem im Bezug auf
das „kleine“ Vorhaben. Ein Bauantrag ist nicht notwendig.

In aller Regel sind nur bis maximal 30m² überdachte Fläche antragsfrei zulässig.
Bitte informiere dich VERBINDLICH beim örtlichen Bauamt.

Ich kann auf Erfahrungen eines Bekannten zurück greifen. Die
Abmaße der Balken, Träger und Sparren sind 12x12 bzw. 16x16.
Einer qm-Belastung von 1t Dachpfannen hielt dies ohne Probleme
stand. Leider war es keine Dauerbelastung, wie in unserem
(geplanten) Fall.

Die Verteilung der Last spielt DIE wichtige Rolle.
Mach einen vernüftigen Bauplan und der Holzlieferent wird dir die erforderliche Dimensionierung ermitteln oder dies von einem qualifizierten Menschen berechnen lassen. Dieser Service kostet zur Holzbestellung oft nur einen geringen Aufpreis.

Ich denke dass mit etwas Vorkenntnis und Erfahrung doch eine
Aussage getroffen werden könnte. Denn ich gebe immerhin
versch. Aspekte bereits an. Es geht rein um die Abmessungen
der Stützbalken auf die das Gewicht der „Oberkonstruktion“ und
Belastung des tgl. Gebrauchs wirkt.

Die Stützen sind das allergeringste Problem. Die Fundamente sind viel wichtiger. Ein einzelner Pfosten mit 10 x10 cm trägt einzeln locker 3 Tonnen SENKRECHTE Last wenn der oben und unten fest[tm] eingespannt ist.

Die gesamte Konstuktion ist aufwändig gegen Schwanken zu sichern bzw. zu versteifen. Darauf liegt hier das Hauptaugenmerk. Geringstes Schwanken der Stützen mindert die Tragfähigkeit drastisch.

Es kann auch erforderlich oder sinnvoll sein eine oder mehr Mittelpfetten zu verwenden oder gar Stahlprofile.

Aber das wird die Berechnung zeigen.

Hier geht es zur Online-Berechnung für Holzkonstruktionen:
http://www.eurocode-statik-online.de/berechnungen.php

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Hallo,

Es geht rein um die Abmessungen
der Stützbalken auf die das Gewicht der „Oberkonstruktion“ und
Belastung des tgl. Gebrauchs wirkt.

Du meinst die Pfosten,Stützen.Stützbalken ist mißverständlich.
Du hattest aber auch nach den Deckenbalken und deren Abfangungen
(Unterzüge) unter diesen gefragt.
Du wolltest wissen,ob die Balken, Unterzüge und Stützen ausreichend
für die Belastung sind.

Mir geht es nun um die Stützbalken die das Gewicht letztlich
„aufnehmen“,

Jetzt sagst Du, daß es nur um die Stützen geht.
Die Belastung aus der Decke ist nur bedingt klar.Außerdem hast Du
uns nicht informiert, in welchem Abstand die Pfosten stehen.
Dir die Tragkraft einer Holzstütze anzugeben ist kein Problem
Die zulässige Belastung einer Holzstütze (NH) mit einer Knicklänge
von ca 2,5m und dem Querschnitt von 10/20cm beträgt ca 70kN(7t)
in Längsrichtung, wenn keine anders gerichteten Belastungen dazu
kommen.
Die zulässige Belastung der Verbindungen der Stütze mit anderen
Bauteilen - bei Dir mit Abfangungsträgern unter den Deckenbalken -
kann erheblich kleiner sein.
So ist z.Bsp. hier die Belastung der Kontaktstelle zwischen Stütze
und Unterzug nur mit ca 50kN(5t) zulässig.
Die „Bruchlasten“ sind etwa 2,5-4 mal größer.
Gruß VIKTOR

Hallo und Guten morgen,

gerne möchte ich mich jetzt nach Klärung aller „Missverständnisse“ und ggf etwas verwirrender Bezeichnung der Bauteile bei den Antwortgebern bedanken.

Z.B. kann ich mit der Aussage von Viktor nun einige Dinge eingrenzen bzw. weiter ausarbeiten, auch bei odo bedanke ich mich für die Info.
Natürlich lasse ich alles noch einmal von Fachleuten überlesen und der Tipp bei der Holzbestellung einen Plan mit anzuhängen und diesen gegen Aufpreis „freigeben“ zu lassen ist wirklich gut.

Danke sehr. Ein schönes Wochenende

Hallo,

kleine Ergänzung zum Thema Bauantrag: Selbst wenn sonst alle Befreiungsmerkmale vorliegen (also B-Plan, passende Größe und Position), entfällt die Befreiung regelmäßig dann, wenn es sich nicht um ein reines Carport im Sinne von „zum Unterstellen eines Kfz“ handelt. Da hier offenbar eine gemischte Nutzung Terrasse/Unterstand geplant ist, dürfte es mit der Befreiung vermutlich Essig sein. Um nachträglichen Ärger zu vermeiden, also auf jeden Fall vorher beim Bauamt erkundigen.

Gruß vom Wiz

Hallo Mauze,
ich habe auch ein Carport selbst entworfen, zwar kein begehbares aber wegen den örtlichen Gegebenheiten sehr speziell. Mit meinem „Plan“ bin ich zu meinem qualifizierten Holzhändler gegangen, der hat Leute die sich damit auskennen und hat den überarbeitet und entsprechend geändert, dafür musste ich nichts extra zahlen, gehörte zum Service.
Gruß elmore, der seitdem sein Holz niemehr im Baumarkt holt :smile: