Ich habe mir von einem befreundeten Schlosser zwei rechteckige Winkelrahmen aus 30 x 30 mm Edelstahlwinkel schweißen lassen. An die lange hintere Kante wurde anstatt ein Edelstahlwinkel ein Rechteckrohr 50 x 30 mm geschweißt, weil dort Belüftungslöcher eingebohrt werden sollten.
Die Rahmen sollen als Abdeckung eines zur Not begehbaren Lichtsschachtes dienen. Diese Rahmen sollen mit 25 mm begehbaren Glas, also 3-Schichtaufbau, belegt werden.
Laut den hiesigen Glasereien, die sich natürlich an die Vorschriften halten, habe ich erfahren, daß eigentlich eine vierseitige Auflagefläche vorgeschrieben wäre. Die Glasmaße würden ca. 1100 x 450 mm betragen und hätten aufgrund des Rechteckrohres nur eine dreiseitige Auflagefläche. Das Glas soll zur Not nur beim Fensterputzen etc. belastet werden können. Der Schlosser, der angeblich selbst schon mit begehbarem Glas gearbeitet hatte, sagte mir, daß ich darauf herumspringen könnte und nichts passieren würde. Ich könne deshalb auf die vierte Auflagenseite verzichten.
Da ich nun inzwischen auch die Idee hatte, das Glas einfach um einen weiteren Zentimeter in der Tiefe zu kürzen, um so zwischen dem Rechteckrohr und dem Glas die Belüftung zu schaffen, frage ich mich natürlich, ob man das bei diesen Dimensionen wirklich so genau sehen muß. Würde ich also auf die Lüftungsbohrungen im Rechteckrohr verzichten, könnte ich nachträglich keine zusätzliche vierte Auflagefläche mehr schaffen ohne die Zirkulation am Schlitz zu behindern.
Die Rahmen selbst bekommen jeweils an den Ecken eine 8 cm lange Auflage durch kurze Edelstahlwinkel, die an die Innenseiten des betonierten Lichtschachtes gedübelt werden. Das Glas liegt dann in den Rahmen, die auf den Winkeln ruhen. Als Entkopplung und Dämpfung will ich zuvor schmale Streifen einer Feinriefenmatte auf die waagerechten Schenkel der Rahmen kleben.
Meine Frage :
Kann ich bei den besagten Maßen auf die vierte Auflagenseite verzichten oder ist diese zwingend notwendig?
Thorsten