stellen wir uns mal vor es gibt einen Mieter dessen Mietvertrag vom Vermieter mit der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt worden ist. Während der Kündigungsfrist hat er für den Vermieter und potentielle Wohnungsinteressenten nicht die Tür geöffnet. Außerdem ist er mit Monatsmieten in Verzug. Zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe ist er nicht antreffbar. Auch telefonisch ist er nicht zu erreichen. Ist es dem Vermieter dann erlaubt in die Wohnung einzutreten, um den Zustand der Wohnung zu überprüfen? Wie ist dieser fiktive Fall gelagert?
Der VM darf selbst nach erfolgter Kündigung nicht einfach die Räume betreten oder Schlösser auswechseln. Das wäre Hausfriedensbruch und weiter könnte der Mieter den VM auf Schadenersatz für (angeblich) entwendete Dinge und auf Unterlassung verklagen, wie das zB hier passiert ist: http://www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2008/09…
Der Mieter hat nach Beendigung des Mietverhältnissen eine Rückgabepflicht zu erfüllen. Macht er das nicht kann der VM Schadenersatz verlangen, weil er die Wohnung nicht vermieten kann. http://dejure.org/gesetze/BGB/546a.html
Hier ist dem VM dringend geraten sich anwaltliche Hilfe zu besorgen.