Hallo,
mal angenommen, ein Vermieter übertragt sein vermietes Haus auf seine Kinder, welche sich nunmehr als angebliche neue Eigentümer bzw. Vermieter austun. Diese neuen Vermieter erklären gegenüber den Mietern nun, sie möchten
a) vom ihrem gesetzlichen Begehungsrecht Gebrauch machen
b) die Alteigentümer bzw. Ex - Vermieter mit bei der Begehung des Hauses mitbringen, da es ihnen ansonsten nicht möglich wäre, den ordnungsgemäßen Zustand des Hauses zu überprüfen und da sie selbst angeblich zuvor noch die Räumlichkeiten betreten hätten
Frage:
Was ist hier unter Begehungsrecht zu verstehen, eine allgemeine Besichtigung der übertragenen Immobilie oder eher ein Kontrollbesuch bei den Mietern bzgl. des Wohnungszustandes ? Diese Frage bezieht sich im Grunde auch auf die zweite Frage, was soll man unter „Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes des Hauses verstehen“, die Immobilie und z. B. ihr Fundament selbst oder eher die wohnverhältnisse der Mieter. ?
Danke im voraus
Dagmar