Hallo zusammen,
ist es generell möglich, dass ein Arbeitsverhältnis am 1. des Monats beginnt, auch wenn der auf ein Wochenende oder Feiertag fällt?
Welche Nachteile hat man, wenn man erst zum 2./3. des Monats anfängt, obwohl man zum 31. des Vormonats gekündigt hat? Hat dies Auswirkungen auf Kranken-, Rentenversicherung, Anspruch auf ALG1?
Vielen Dank und viele Grüße
Andi
Hi, es sollte nicht nur möglich, sondern generell so sein, dass d. Arbeitsverhältnis am 1. eines Monats beginnt, trotz Wo.-Ende oder Feiertag.
Und ja, es hat Nachteile wenn ein „ganz schlauer“ AG dann d. Arbeitsbeginn erst auf d. 2., 3., oder 4. datiert.
Es fehlen dann nicht nur d. betreffenden Tage renten- u. versicherungstechnisch, auch beim Alg kann/wird das eine Rolle spielen bei Kündigung zum Monatsende oder -mitte.