Beginn Arbeitszeit

Hallo,

bis jetzt begann unsere Arbeitszeit 5:00 Uhr mit den Vorbereiten der Arbeitsmittel, jetzt sollen wir 4.45 Uhr mit dieser Tätigkeit beginnen ohne, daß diese Viertelstunde an die Arbeitszeit angerechnet wird, bzw.
soll die zusätzliche Zeit angehängt werden.
Das Ganze sollen wir auch noch unterschreiben.

Ist das Rechtens?

Gruß
Flunder1

Auch hallo.

bis jetzt begann unsere Arbeitszeit 5:00 Uhr

…und hat nicht zum Lesen der FAQ:1129 gereicht ?

mfg M.L.

@MOD: komm.los.Bearbeiten ok

Na gut, nochmals die Frage anders gestellt.

Zählt die Vorbereitungszeit in der die Arbeitsgeräte aufgefüllt und bereit gemacht werden zur eigentlichen Arbeitszeit und muß demzufolge bezahlt werden.

Danke für den Hinweis und für die Antworten.
Flunder1

Zählt die Vorbereitungszeit in der die Arbeitsgeräte
aufgefüllt und bereit gemacht werden zur eigentlichen
Arbeitszeit und muß demzufolge bezahlt werden.

würde mich auch Interessieren,
Gruß Andreas

Hi

Zählt die Vorbereitungszeit in der die Arbeitsgeräte
aufgefüllt und bereit gemacht werden zur eigentlichen
Arbeitszeit und muß demzufolge bezahlt werden.

Ja, ebenso wie betrieblich bedingte Aufräumarbeiten (Küchendienst z.B. würde ich nicht unbedingt dazu zählen)

LG
Guido