bis jetzt begann unsere Arbeitszeit 5:00 Uhr mit den Vorbereiten der Arbeitsmittel, jetzt sollen wir 4.45 Uhr mit dieser Tätigkeit beginnen ohne, daß diese Viertelstunde an die Arbeitszeit angerechnet wird, bzw.
soll die zusätzliche Zeit angehängt werden.
Das Ganze sollen wir auch noch unterschreiben.
Zählt die Vorbereitungszeit in der die Arbeitsgeräte aufgefüllt und bereit gemacht werden zur eigentlichen Arbeitszeit und muß demzufolge bezahlt werden.
Danke für den Hinweis und für die Antworten.
Flunder1
Zählt die Vorbereitungszeit in der die Arbeitsgeräte
aufgefüllt und bereit gemacht werden zur eigentlichen
Arbeitszeit und muß demzufolge bezahlt werden.
Zählt die Vorbereitungszeit in der die Arbeitsgeräte
aufgefüllt und bereit gemacht werden zur eigentlichen
Arbeitszeit und muß demzufolge bezahlt werden.
Ja, ebenso wie betrieblich bedingte Aufräumarbeiten (Küchendienst z.B. würde ich nicht unbedingt dazu zählen)