Wenn jemandem am Freitag ein Arbeitsunfall ( Fremdkörper im Auge ) passiert, mann es aber erst am Montag beim Arzt als Arbeitsunfall meldet, und erst ab Montag eine Arbeiztsunfähigkeitsbescheinigung hat. Ab wann gilt die 3 Tage Regel zur Meldung bei der BG ? Ab Freitag dem Tag des Unfalls, oder ab Montag, dem Tag der Krankschreibung ?
Der Unfalltag zählt nicht mit für die Meldung zu BG. Aber da geht es eben nur um die Meldung an die BG durch den Arbeitgeber und nicht um den Arztbesuch. Wenn man da erst nach drei Tagen hingeht, könnte ich mir vorstellen, dass da die BG behauptet, dass das gar kein Arbetsunfall war. Dann sollte das wenigstens im Unfallbuch eingetragen sein, schätze ich mal.
Grüße