Beginn Bindefrist Wohnungsbauprämie

Guten Abend,

wann genau beginnt die 7-jährige Bindefrist der Wohnungsbauprämie zu
laufen, nach der „unschädlich“ über den Gesamtbetrag verfügt werden
kann?
Bei Abschluss des Vertrages, bei Zuteilungsreife oder bei jeweiliger
Gutschrift?

Hintergrund: Im August 2000 wurde ein Vertrag mit sehr geringer
Sparsumme abgeschlossen, der Mitte nächsten Jahres voll eingezahlt
ist. Zu diesem Zeitpunkt ist aber keine wohnwirtschaftliche
Verwendung und auch keine Aufstockung des Vertrages geplant, sondern
das Geld soll anderweitig angelegt werden, um ggf. in 2 - 3 Jahren
damit zu bauen. Zuteilungsreife war bereits Okt. 2004.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

Kathi

Hallo,

wann genau beginnt die 7-jährige Bindefrist der
Wohnungsbauprämie zu
laufen, nach der „unschädlich“ über den Gesamtbetrag verfügt
werden
kann?
Bei Abschluss des Vertrages, bei Zuteilungsreife oder bei
jeweiliger
Gutschrift?

bei Abschluß des Vertrages:
http://www.gesetze-im-internet.de/wopg/__2.html --> Absatz II Satz 1

Gruß,
Christian

Vielen Dank!!! owT
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