Beginn der Kündigungsfrist

Hallo,

wenn ein Vermieter nachweislich an einem bestimmten Tag eine Wohnungskündigung in den Briefkasten des Mieter wirft, der aber in Urlaub ist:

Beginnt dann die Kündigungsfrist am nächsten Ersten nach Einwurf, oder erst am nächsten Ersten nach dem Tag, an dem der Mieter, aus dem Urlaub zurückkommend, die Kündigung vorfindet?

Grüße
Carsten

Hallo,

wenn ein Vermieter nachweislich an einem bestimmten Tag eine
Wohnungskündigung in den Briefkasten des Mieter wirft, der
aber in Urlaub ist:

Beginnt dann die Kündigungsfrist am nächsten Ersten nach
Einwurf, oder erst am nächsten Ersten nach dem Tag, an dem der
Mieter, aus dem Urlaub zurückkommend, die Kündigung vorfindet?

Hi,

für die Kündigung spielt es keine ob der Gekündigte im Urlaub ist oder nicht. Wichtig ist der beweisbare Zugang in den Wirkungskreis (Briefkasten) des Empfängers.

Gruß
Tina