Beginn der Kündigungsfrist ?

Hallo ans Forum,
ich habe eine Frage zum Thema Kündigungsfrist bzw. wann diese zu laufen beginnt.
Im Mietvertrag steht folgendes:

_§2 Mietzeit

  1. Mietvertrag auf unbestimmte Zeit

Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und beginnt am 15. Dezember 2008.
Die Parteien verzichten wechselseitig auf die Dauer von 2 Jahren auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Sie ist erstmals zum Ablauf dieses Zeitraumes mit der gesetzlichen Frist zulässig._

Meiner Meinung nach könnte man nun (bei eingehaltener Frist von 3 Monaten) z.B. zum 31.01.2011 kündigen. Der Vermieter behauptet nun, dass die 3 monatige Frist erst ab Ende der 2 Jahre zu laufen anfängt und die Kündigung somit erst zum 31.03.2011 wirksam werden würde.

Was ist richtig?
Vielen Dank und viele Grüße,
Torben

meiner meinung nach hat der vermieter recht. es steht ja da dass verzichtet wird innerhalb dieser dauer fristgerecht zu kündigen. heißt man kann es erst danach und danach ist eben erst im januar 2011 + 3 Monate