Hallo ans Forum,
ich habe eine Frage zum Thema Kündigungsfrist bzw. wann diese zu laufen beginnt.
Im Mietvertrag steht folgendes:
_§2 Mietzeit
- Mietvertrag auf unbestimmte Zeit
Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und beginnt am 15. Dezember 2008.
Die Parteien verzichten wechselseitig auf die Dauer von 2 Jahren auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Sie ist erstmals zum Ablauf dieses Zeitraumes mit der gesetzlichen Frist zulässig._
Meiner Meinung nach könnte man nun (bei eingehaltener Frist von 3 Monaten) z.B. zum 31.01.2011 kündigen. Der Vermieter behauptet nun, dass die 3 monatige Frist erst ab Ende der 2 Jahre zu laufen anfängt und die Kündigung somit erst zum 31.03.2011 wirksam werden würde.
Was ist richtig?
Vielen Dank und viele Grüße,
Torben