Beginn des Versicherungsschutzes

hallo
ich hätte ne Frage zwar, wir hatten am 29.01.2007 einen Mopedversicherungsantrag gestellt und am nächsten Tag (30.01.2007) hatten wir den Versicherungsschein und das Kennzeichen per Post bekommen.paar Tage später dann ist Unfall passiert, war unser Schuld.bis dahin hatten wir den Versicherungsbeitrag leider noch nicht bezahlt.
In allgemeiner Versicherungsregeln steht: Versicherungsschutz beginnt nur mit Einlösung des Versicherungsscheins durch Zahlung des Beitrages und der Versicherungsteuer, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.

jetzt meine Frage: heißt das daß der Versicherungsschutzt nicht gültig war bis zum Zeitpunkt wo wir den Beitrag bezahlt haben bzw das Geld eingegangen ist oder ist er sofort wirksam nach der Zahlung des Beitrags und zwar für den gesamten vereinbarten Zeitraum? (das Geld wurd ein Tag danach vom unseren Konto abgebucht)
bitte um Hilfe.
Danke im Voraus!

Yawei

In allgemeiner Versicherungsregeln steht: Versicherungsschutz
beginnt nur mit Einlösung des Versicherungsscheins durch
Zahlung des Beitrages und der Versicherungsteuer, jedoch nicht
vor dem vereinbarten Zeitpunkt.

jetzt meine Frage: heißt das daß der Versicherungsschutzt
nicht gültig war bis zum Zeitpunkt wo wir den Beitrag bezahlt
haben bzw das Geld eingegangen ist oder ist er sofort wirksam
nach der Zahlung des Beitrags und zwar für den gesamten
vereinbarten Zeitraum? (das Geld wurd ein Tag danach vom
unseren Konto abgebucht)

Ohne vollstädge Akteneinsicht nicht zu beurteilen.

Im Prinzip bestand kein Versicherungsschutz!

Abgebucht bedeutet der Versicherer hatte Einzugsermächtigung? Dann bestand Versicherungsschutz, wenn die LS eingelöst wurde!

Thorulf Müller

Hallo,

Ohne vollstädge Akteneinsicht nicht zu beurteilen.

Im Prinzip bestand kein Versicherungsschutz!

Abgebucht bedeutet der Versicherer hatte Einzugsermächtigung?
Dann bestand Versicherungsschutz, wenn die LS eingelöst wurde!

bin zwar deiner meinung aber im kfz-bereich gibt es die vorläufige deckung und die sollte normalerweise bestehen. die bedingungen dazu stehen im versicherungsschein bzw antrag.

wurde der schaden schon gemeldet? und was sagte denn der vr dazu?
mfg
snake