Beginn des Vertrages verhindern?

Guten Tag,

mein Freund und ich haben uns vor einigen Wochen in einem Anfall kurzer Euphorie im Fitnessstudio angemeldet. Der uns beratende Trainer wollte uns zum Einstieg 3 kostenlose Monate schenken, weshalb unser Vertrag nun offiziell erst ab 01.02.2010 beginnt (so steht es auf dem Vertrag und dafür haben wir unterschrieben). Normalerweise gilt nach Beginn des Vertrages eine feste Laufzeit von 2 Jahren! Gibt es für uns eine Möglichkeit noch vor dem vertraglichen Beginn diesen wieder rückgängig zu machen? Oder gilt der Vertrag eigentlich schon als begonnen? Wie würde ich das dann formulieren? Eine „Kündigung“ wäre das ja dann nicht.

Außerdem sollten wir uns zu einem „Fitness-Führerschein“ anmelden, der jeden von uns 120 € kostet (75 % hiervon bekäme man bei Abschluss des Fitnessführerscheins von der Krankenkasse zurück). Dieses Geld hätten wir erst bei Abschluss zahlen müssen, haben es allerdings schon vorher bezahlt und haben hierfür auch eine Quittung. Können wir dieses Geld zurückverlangen?

Für Antworten wäre ich wahnsinnig dankbar denn zu dieser speziellen Konstellation habe ich bisher noch nichts anderes gefunden.

Lg Isabelle

Hallo Isabelle,

ihr habt offenbar einen Vertrag unterschrieben, der nach euch eine dreimonatige kostenlose Benutzung des Fitnessstudios gestattet. Dies ist aber mit Teil des Vertrages. Zum 01.02. beginnt dann der kostenpflichtige Teil des Vertrages, also kein neuer Vertrag!

Die Vertragsdauer weicht vom üblichen ab. 6 oder 12 Monate sind eigentlich die Regel!!! Ihr solltet versuchen die Laufzeit zu drücken. Für eine ordentliche Kündigigung sehe ich keine Möglichkeit. Eine Sonderkündigung ist dann möglich, wenn ihr dem Fitnessstudio eine langfristige Krankheit/Leiden nachweist. Weitere Möglichkeiten sind Schwangerschaft, Bundeswehr oder eine Umzug in eine andere Stadt!

Wenn nichts geht versucht zumindest die Laufzeit auf 12 Monate zu drücken. 2 Jahre sind unverhältnismäßig!
Gruß Pifane

Hallo Isabelle,

das hängt wirklich vom Vertrag ab. Da müsste ich mir die AGB und den Vertrag ansehen, ob dort eine Widerrufsfrist eingeräumt wird.

Die gesetzliche Widerrufsfrist von 2 Wochen gilt hier leider nicht, da es sich um kein Fernabsatzgeschäft gehandelt hat.

Bei deinem Fall kommt es jetzt wirklich an wie die AGBs und der Vertrag im einzelnen aussieht. Vorher kann man da wirklich keine genauere Aussage treffen.

Grüße
Armin