Hallo zusammen,
angenommen eine Person wechselt von der PKV (über Eltern versichert) in die GKV und beginnt dann nahezu unmittelbar eine Psychotherapie. Meine Frage ist: Könnten daraus versicherungsrechtliche Probleme entstehen? Da psychische Probleme ja eher selten von heute auf morgen entstehen, könnte man ja - denkbarerweise - unterstellen, dass die Symptomatik schon vor dem Kassenwechsel bestanden haben muss (und vielleicht sogar Grund für den Wechsel gewesen sein könnte). Sind das berechtigte Bedenken? Könnte es passieren, dass in einem solchen Fall, kurz nach einem Wechsel, die Finanzierung - mit Verweis auf die alte KV - abgelehnt wird? Viele Grüße
Guten Tag,
psychische Probleme / Krisen können erstens selbstverständlich manchmal von heute auf Morgen auftreten und zweitens ist ausschlaggebend wann Sie von einem Psychiater / Arzt diagnostiziert worden sind.
Wenn Sie vorher zwecks der psychischen Beschwerden NICHT beim Arzt/Heilpraktiker/Psych. Psychotherapuet vorstellig geworden sind, müssen Sie es auch nicht angeben, da man nicht erwarten kann, das Sie als Pat. sich selber eine Diagnose geben können.
Sie sollten allerdings wissen, dass Sie in der GKV oftmals ewige Wartezeiten auf einen Therapieplatz haben, da Sie dann einen Therapeuten mit Kassenzulassung benötigen. Je nachdem wo Sie wohnen und worum es genau geht würde ich nicht davon ausgehen, dass Sie umgehend einen Platz bekommen.
Da ist die private Lösung die Bessere, sofern die Möglichkeit besteht noch länger in der Privaten zu bleiben.
Beste Grüße
Hallo,
ein Wechsel von einer PKV in die GKV kann nicht ohne entsprechende gesetzliche Grundlagen durchgeführt werden.
Möglich wäre dies bei Aufnahme einer GKV-pflichtigen Tätigkeit.
Könnte es passieren,
dass in einem solchen Fall, kurz nach einem Wechsel, die
Finanzierung - mit Verweis auf die alte KV - abgelehnt
wird?
Nein - denn dieser Wechsel ist nach dem Sozialgesetzbuch Teil V erforderlich.
Die Aufnahme in der GKV ist nicht von Gesundheitsfragen abhängig.
Gruß Merger
Hallo,
angenommen eine Person wechselt von der PKV (über Eltern versichert) in die GKV und beginnt dann nahezu unmittelbar eine Psychotherapie.
meines Wissens muß eine Psychotherapie von der GKV genehmigt werden. Also unbedingt Kontakt zur KK aufnehmen und die Genehmigung erlangen. Anderfalls besteht das Risiko, dass man auf den Kosten sitzen bleibt.
Gruß
Nordlicht
Danke, das beantwortet meine Frage.
Danke, ich bin jetzt aber v.a. in die GKV gewechselt, gerade DAMIT mir eine Psychotherapie ermöglicht wird. Erstatten private Krankenversicherungen (im nicht-hochpreisigen Segment) nicht weit weniger Therapiestunden, und teilweise auch überhauptnicht? Alles was ich dazu gelesen hatte, deutete darauf hin …
Woran ich mich aber noch erinnere, ist, dass die Privaten offener gegenüber Heilpraktikern sind, welche dann womöglich tatsächlich weniger (oder keine) Wartezeiten haben. Ich entnehme Ihrem Profil, dass Sie selbst Heilpraktiker sind. In meinem Fall jedoch, denke ich, geht es um wirklich tiefliegende Dinge, die womöglich eingehender Bearbeitung benötigen. Ich weiß nicht ob da die Kombination Heilpraktiker & begrenzte Therapiestundenzahl trotz womöglich kürzerer Wartezeit wirklich sinnvoller ist…
Viele Grüße
Hallo,
also soweit ich weiß, werden zumindest die Erstgespräche bis zur Diagnose auf jeden Fall übernommen.
Viele Grüße
Hallo Mohatma,
ja, das ist eine berechtigter Gedanke aus meiner Sicht. Ich denke allerdings, das ist eine versicherungsrechtliche Frage, und ich kenne mich eher inhaltlich im Bereich Psychotherapie aus. Die Kasse wird meiner Erfahrung nach aber nachfragen und Vor-Befunde des behandelnden Hausarztes etc. einsehen wollen.
Ich hoffe, Du bekommst noch weitere gute Antworten hierzu.
Freundlicher Gruß,
Frankfurt333
also soweit ich weiß, werden zumindest die Erstgespräche bis zur Diagnose auf jeden Fall übernommen.
In der Ausgangsschilderung steht, dass die Therapie bereits begonnen wurde. Was hilft es dann, wenn 3 oder 5 Sitzungen „auf jeden Fall“ bezahlt werden ?
Hallo,
wie konntest du einfach so von der PKV in die GKV wechseln ?.
Ansonsten bin ich einig mit Merger - eine Mitgliedschaft in einer GKV-Kasse
ist bei Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ohne Berücksichtigung des Gesundheitszustandes zwingend herzustellen - ich nehme mal den sehr, sehr seltenen Fall, selbst wennes sich um einen sog. „Bluter“ handelt, der die Kasse wahrscheinlich sehr, sehr viel Geld kosten wird, darf die Kasse eine Mitgliedschaft deswegen nicht ablehnen.
Gruss
Czauderna