Beginn Kündigungsfrist GKV

Hallo liebe Experten,

jemand war 19 Jahre in der Muster-BKK familienversichert. Seit einem Jahr ist er dort studentisch krankenpflichtversichert.

Diese jemand hat erst jetzt erkannt, dass er seine GKV frei wählen kann, und möchte gerne zur Barmer oder zur DAK.

Zählt jetzt für die 18monatige Bindungsfrist, der Beginn der studentischen Pflichtversicherung oder der Beginn der Familienversicherung?

Wo ist das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen geregelt?
Kann man sich trotz des einheitlichen Beitrags in der studentischen Versicherung auf das Sonderkündigungsrecht berufen?

Danke.

Felix

Hallo,
die Bindungsfrist beginnt mit dem Beginn der eigenen Mitgliedschaft.
Auf das Sonderkündigungsrecht kann man sich nicht berufen, da, wie
schon selbst geschrieben, keine Beitragserhöhung stattfand.
Gruss
Czauderna