Expertengemeinde,
wir nehmen folgenden Fall an:
Ein Mieter schließt im Mai, mit Hilfe eines Maklers, mit einem privaten Vermieter einen Mietvertrag zum 01. Oktober.
Mieter A überweist die fällige Maklergebühr und kündigt die alte Wohnung und muss diese zum 03. Oktober räumen.
Im Juni beschließen Vermieter und Vormieter, dass sie ihr Mietverhältnis aufrecht erhalten wollen.
Vermieter versucht daraufhin den Vertrag mit Mieter von Mai schriftlich ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Dafür gibt es aus Sicht des Mieters keine rechtliche Grundlage, der Vermieter hält aber daran fest und kündigte an, die Wohnung nicht an den Mieter herausgeben zu wollen.
Die Situation stellt sich also so dar, dass es vermutlich zwei gültige Mietverträge gibt. Nämlich den alten (evtl. zwischenzeitlich gekündigten) Mietvertrag mit dem Vormieter und den neuen Mietvertrag mit dem Mieter von Mai.
Also liegt eine Doppelvermietung vor.
Mieter sieht die Chancen für einen Bezug der Wohnung relativ schlecht, da ja der Vormieter bereits in Besitz der Mietsache ist.
Der Vermieter wird dem Mieter also Schadenersatz zahlen müssen, da die Wohnung voraussichtlich nicht rechtzeitig übergeben werden wird.
- Ab wann greifen Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, ab Ankündigung der Nicht-Überlassung oder erst ab der tatsächlichen Nicht-Überlassung?
- Entstehen die Schadensersatzansprüche auch, wenn Mieter von seinem Recht zur fristlosen Kündigung Gebrauch macht?
- Muss der Mieter bis zum 01. Oktober abwarten, ob der Vermieter es sich vielleicht noch einmal anders überlegt und dann auf den gültigen Vertrag besteht?
- Kann der Mieter schon vor dem 01. Oktober eine neue Wohnung suchen, dem Vermieter die erneuten Maklerkosten in Rechnung stellen und sich dabei auf das Widerrufschreiben beziehen?
5.Was ist mit den ersten Maklerkosten? Der Vertrag ist ja zustande gekommen, wird nur nicht in Vollzug gesetzt. Wer haftet dafür? - Welche Posten können dem Vermieter gegenüber geltend gemacht werden?
Alle Umzugskosten in eine Ersatzwohnung oder nur die Lagerkosten für Möbel ab dem 01. Oktober? Zusätzlich nötige Einbauten in die Ersatzwohnung, z.B. eine Einbauküche? - Wenn man dem Vermieter einen Auflösungsvertrag anbietet, welche Summe (Aufwendungen+x) ist dann üblich zu fordern?
- Womit muss der Mieter noch rechnen? Welche weiteren Szenarien sind bei dieser Konstellation möglich?