Beginn Schulpflicht NRW 1984

Hallo,

ich würde gerne wissen welcher Stichtag 1984 in NRW für die Einschulung galt, oder zumindest welches Gesetz das damals geregelt hat.

(Heute wäre dies der 30.06. und ist im Schulgesetz NRW geregelt, nur das Schulgesetz gab es damals noch nicht)

Danke und Gruß,

Thomas

Hallo,

ich würde gerne wissen welcher Stichtag 1984 in NRW für die
Einschulung galt, oder zumindest welches Gesetz das damals
geregelt hat.

das weiß ich nicht, aber das:

(Heute wäre dies der 30.06. und ist im Schulgesetz NRW
geregelt, nur das Schulgesetz gab es damals noch nicht)

… scheint nicht mehr aktuell zu sein:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Sc…

Das 5. Schulrechtsänderungsgesetzes wurde am 30.03.2011 verabschiedet. § 35 Abs. 1 erhält mit Wirkung vom 01. August 2011 folgende Fassung:

„Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben , am 1. August desselben Kalenderjahres.“

Gruß
Christa

Hallo Thomas,
Christa hat Recht, was den neuen Stichtag angeht.
Was den Stichtag 1984 angeht, bin ich mir ziemlich sicher, dass das der 30.6. war.
Geregelt war das damals nach meiner Erinnerung im Schulpflichtgesetz (SchPflG ?).
Gruß
Dirk

Ja, Schulpflichtgesetz, hab es gefunden. Und ja es war dann der 30.06. Danke.

Hallo
Zu 99 % bin ich mir sicher, dass der Stichtag nicht unbedingt der 30. Juni sein muss, denn dieser Stichtag galt früher (vor 1966) für die Einschlung nach den Osterferien (= beginn des neuen Schuljahres). Die Eltern hatten allerdings die Möglichkeit, einen Antrag auf vorzeitige Einschulung zu stellen. Das Kind wurde dann dem Schularzt vorgestellt, der über die Schulreife zu entscheiden hatte.
Barbara