Trunkenheit ist Fahlässigkeit und damit versichert.
Was bedeutet bitte (vergl. Versicherungsbrett) in Notwehr einen Autorempler? Wie kann man in Notwehr mit einem Auto einen Schaden verursachen???
Das wird eher Vorsatz sein und ist damit ausgeschlossen. Ist der Unfall fahrlässig verursacht, dann besteht Versicherungsschutz. Entscheidend ist im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten und der Deckung durch die Rechtsschutz immer die Frage weswegen Anklöage erhoben wird.
Immer noch nicht nüchtern?
Selten musste ich so lange überlegen was du überhaupt willst.
M.W. gilt:
Seit dem 01.01.2002 sind ab 0,5 Promille Blutalkoholwert mindestens EUR 250,00 zu zahlen, 4 Wochen Fahrverbot und 4 Punkte kommen hinzu. Ab 1,1 Promille drohen: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte sowie 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis.
AB wann läuft das Strafverfahren ?
Sobald du Post deswegen bekommst weisst du es.
Es geht hier v.a. ab wann
i.d.R. die Verkehrsrechtschutz greift?
Wirklich? Hast du eine? Dann ist doch eher die Frage ob sie nicht nehr zahlt! Anrufen, nachfragen, Deckungszusage einholen oder eben wegen des Blutalkohols verschissen haben.
Trunkenheit ist Fahlässigkeit und damit versichert.
Was bedeutet bitte (vergl. Versicherungsbrett) in Notwehr
einen Autorempler? Wie kann man in Notwehr mit einem Auto
einen Schaden verursachen???
Schau mal hier http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
(Posting in diesem Brett : Verminderte Schuld wg. Panik vom 06.09.2005)
Man nehme an, dass eine Erstberatung die Möglichkeit eines Vorliegens eines Notwehrtatbestandes ergeben hat.
Es geht hier v.a. ab wann
i.d.R. die Verkehrsrechtschutz greift?
Wirklich? Hast du eine? Dann ist doch eher die Frage ob sie
nicht nehr zahlt! Anrufen, nachfragen, Deckungszusage einholen
oder eben wegen des Blutalkohols verschissen haben.
Die Auskunft der Versicherung war, dass sie erst ab Vorliegen eines Strafantrages eine Deckungszusage gibt.
Was ist nun ein Strafantrag ? Der RA hat so getan, als würde alles klappen. Da er aber FA ist und entsprechende Preise nimmt, wollen wir doch sicher gehen.
Du solltest Deine Beiträge nicht verstreuen - das geht einem etwas auf den Wecker. Ein Problem mit drei Beiträgen in dem immer ein bißchen erklärt wird, sind nervend.
Die Rechtsschutz kann erst Deckung zusagen, wenn klar ist weswegen Du angeklagt wirst. Bei einem Vorsatzdelikt keine Deckungszusage!
Auch wenn Du es selbst zahlen musst, solltest Du Dich vertreten lassen. Außerdem hat nur der Anwalt Zugang zu den Ermittlungsakten.
Du solltest Deine Beiträge nicht verstreuen - das geht einem
etwas auf den Wecker. Ein Problem mit drei Beiträgen in dem
immer ein bißchen erklärt wird, sind nervend.
Bin mir nicht ganz sicher, was du meinst.
Die Rechtsschutz kann erst Deckung zusagen, wenn klar ist
weswegen Du angeklagt wirst.
Das sollte ja wohl klar sein: Fahren unter Alk.
Bei einem Vorsatzdelikt keine Deckungszusage!
Nach einen Blick in die Wikipedia, die zwar nicht ganz passt zu meiner Anfrage, und dem Tel mit dem Anwalt wurde letzterer beauftragt.
Übrigens geht es niucht um meine Person.
Auch wenn Du es selbst zahlen musst, solltest Du Dich
vertreten lassen.
Wenn es eh aussichtslos ist, kannm an es aber lassen.
Außerdem hat nur der Anwalt Zugang zu den Ermittlungsakten.