Beginn und Laufzeit Hausratversicherung

Hallo,

mein Freund hatte im Dezember 2006 eine Hausratversicherung abgeschlossen mit 5 Jahren Laufzeit (der also demzufolge im Dezember 2011 ausgelaufen wäre). Im November 2009 ist er umgezogen und erhielt einen neuen Versicherungsschein mit dem Vermerk: Änderung des Vertragbeginns und des -ablaufs, wobei die 5 Jahre erneut als Laufzeit festgelegt wurden (diese laufen ab Dezember 2009).
Da wir nun zusammenziehen wollen und jeder eine Hausratversicherung hat, wollen wir die Jüngere kündigen. Wir sind der Meinung, dass seine durch die Änderung des Vertragbeginns und der neu begonnen Laufzeit jünger ist! Allerdings stellt sich seine Versicherung etwas quer!
Welcher Versicherungsbeginn bei ihm ist den nun wirksam? Der von 2006 (womit seine älter wäre) oder der von Dez. 2009 (womit seine jünger wäre, da ich meine im März 2009 abgeschlossen habe)?

LG

Hallo,

ich kürze meine Antwort mal ab:

Die Regelung „die jüngere Versicherung kann gekündigt werden“ greift in der Haftpflichtversicherung, nicht aber in der Hausratversicherung. Hier können sich die Versicherer auf den Standpunkt stellen, dass der Hausrat des einen ja nicht weg ist, bloß weil er mit jemand anderem zusammen zieht. Somit müsste der Versicherer den Kunden überhaupt nicht aus dem Vertrag lassen. Dein Freund hätte aber zum Dezember 2012 ein Sonderkündigungsrecht, denn dann sind 3 Jahre rum und nach 3 Jahren kann man (selbst bei 5 Jahren Laufzeit) per Gesetz kündigen.

Ansonsten zur Klärung: Es gilt der ursprüngliche Beginn des Vertrages und der war 2006.

Im Zweifelsfall könntet ihr um Aufhebung des Vertrag per sofort bitten und wenn der Versicherer nicht mitspielt, dann reduziert ihr einfach die Versicherungssumme z. B. auf 3000 €, das kostet dann ca. 10 € für 1 Jahr und vielleicht bewegt das den Versicherer einzulenken und ihn gleich raus zu lassen.

Gruß aus Berlin und toi toi

Alexander Haid
Versicherungsmakler

Diese Frage richtet sich danach, ob der Verlängerung in 2009 ein neuer Vertrag installiert wurde oder nur eine Änderung / Verlängerung des bestehenden.

Wenn neuer Vertrag, wäre der dann jünger.