Beginn und Laufzeit Hausratversicherung

Hallo,

mein Freund hatte im Dezember 2006 eine Hausratversicherung abgeschlossen mit 5 Jahren Laufzeit (die also demzufolge im Dezember 2011 ausgelaufen wäre). Im November 2009 ist er umgezogen und erhielt einen neuen Versicherungsschein mit dem Vermerk: Änderung des Vertragbeginns und des -ablaufs, wobei die 5 Jahre erneut als Laufzeit festgelegt wurden (diese 5 Jahre laufen ab Dezember 2009).
Da wir nun zusammenziehen wollen und jeder eine Hausratversicherung hat, wollen wir die Jüngere kündigen. Wir sind der Meinung, dass seine durch die Änderung des Vertragbeginns und der neu begonnen Laufzeit jünger ist! Allerdings stellt sich seine Versicherung etwas quer!
Welcher Versicherungsbeginn bei ihm ist den nun wirksam? Der von 2006 (womit seine älter wäre) oder der von Dez. 2009 (womit seine jünger wäre, da ich meine im März 2009 abgeschlossen habe)?

LG

and the winner is…
Hallo,

…ER hat gewonnen, denn der Beginn war 2006 und zwischenzeitliche Vertragsveränderungen sind egal!

VG René

Hallo,

Hallo,

mein Freund hatte im Dezember 2006 eine Hausratversicherung
abgeschlossen mit 5 Jahren Laufzeit (die also demzufolge im
Dezember 2011 ausgelaufen wäre). Im November 2009 ist er
umgezogen und erhielt einen neuen Versicherungsschein mit dem
Vermerk: Änderung des Vertragbeginns und des -ablaufs, wobei
die 5 Jahre erneut als Laufzeit festgelegt wurden (diese 5
Jahre laufen ab Dezember 2009).

der Freund sollte das Versicherungsunternehmen anschreiben und auf eine Kopie seines Änderungsantrages bestehen. Wenn der nicht vorliegt ist die Verlängerung nicht rechtens.

Da wir nun zusammenziehen wollen und jeder eine
Hausratversicherung hat, wollen wir die Jüngere kündigen. Wir
sind der Meinung, dass seine durch die Änderung des
Vertragbeginns und der neu begonnen Laufzeit jünger ist!
Allerdings stellt sich seine Versicherung etwas quer!
Welcher Versicherungsbeginn bei ihm ist den nun wirksam? Der
von 2006 (womit seine älter wäre) oder der von Dez. 2009
(womit seine jünger wäre, da ich meine im März 2009
abgeschlossen habe)?

immer der 1. Abschluss ist maßgebend, jedoch kann der Freund den Vertrag zum Ablauf des 3. Jahres kündigen.

http://dejure.org/gesetze/VVG/11.html

LG

Gruß Merger

Hallo Norbert,

Du hast bei einem Zusammenzug ggf. den wichtigsten § vergessen
http://dejure.org/gesetze/VVG/80.html

VG REné :wink:

Hallo Rene,

ich kann jetzt keinen Zusammenhang zu meiner Antwort finden.
Was meinst Du denn damit.

Gruß Norbert

Hallo Norbert,

einen Zusammenhang gibt es nicht „direkt“.
Wollt nur mitteilen, dass der Freund ja nix mit in die neue Wohnung nehmen muss und somit seine Hausrat ja auch wegfallen „dürfte“, wegen fortfall des Risikos!:wink:

VG René

Hallo,

Wollt nur mitteilen, dass der Freund ja nix mit in die neue
Wohnung nehmen muss und somit seine Hausrat ja auch wegfallen
„dürfte“, wegen fortfall des Risikos!:wink:

Diesen Fall haben wir schon einmal an anderer Stelle besprochen: Ein Risikowegfall wäre es nur, wenn der Freund nackt wie Gott ihn schuf, ohne jeglichen Besitz, mit „nada“, „nöscht“, „gar nix“ bei seiner Freundin einzieht.
Dies glaubt einem keine Versicherung, weil sie jeglicher allgemeiner Lebenserfahrung widerspricht.

Viele Grüße
Loroth