Hallo,
mein Freund hatte im Dezember 2006 eine Hausratversicherung abgeschlossen mit 5 Jahren Laufzeit (die also demzufolge im Dezember 2011 ausgelaufen wäre). Im November 2009 ist er umgezogen und erhielt einen neuen Versicherungsschein mit dem Vermerk: Änderung des Vertragbeginns und des -ablaufs, wobei die 5 Jahre erneut als Laufzeit festgelegt wurden (diese 5 Jahre laufen ab Dezember 2009).
Da wir nun zusammenziehen wollen und jeder eine Hausratversicherung hat, wollen wir die Jüngere kündigen. Wir sind der Meinung, dass seine durch die Änderung des Vertragbeginns und der neu begonnen Laufzeit jünger ist! Allerdings stellt sich seine Versicherung etwas quer!
Welcher Versicherungsbeginn bei ihm ist den nun wirksam? Der von 2006 (womit seine älter wäre) oder der von Dez. 2009 (womit seine jünger wäre, da ich meine im März 2009 abgeschlossen habe)?
LG