Hallo,
folgende Frage:
Eine Person ist z.B. drei Wochen im Auslandsurlaub.
Am Ende der ersten Woche kommt ein amtlicher Brief mit Frist.
Beginnt die Frist erst ab Lesen des Briefes durch die Person zu laufen
(wenn die Person wieder am Heimatort ist)
oder ab Einwurf durch den Postboten ?
Danke und Grüße, olto78