Beginn von Fristen

Hallo,

folgende Frage:

Eine Person ist z.B. drei Wochen im Auslandsurlaub.
Am Ende der ersten Woche kommt ein amtlicher Brief mit Frist.

Beginnt die Frist erst ab Lesen des Briefes durch die Person zu laufen
(wenn die Person wieder am Heimatort ist)
oder ab Einwurf durch den Postboten ?

Danke und Grüße, olto78

Hallo Olto78,
dabei handelt es sich um einen Klassiker.
Jeder hat es selber zu vertreten wenn er oder sie im Urlaub ist und ein Schreiben erhält in der eine Frist zu wahren ist.

Jedoch kann per Antrag, dass Verfahren wieder in den vorherigen Stand eingesetzt werden. Unter bestimmten Bedingungen!

Gruß,
robobob.

Hallo,

die Frist beginnt mit Zustellung, jedoch bei Ortsabwesenheit beginnt die Frist mit Rückkehr zur Wohnung, allerdings muss die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden und hier sollte man bereits den Nachweis, dass man z.B. im Ausland war, gleich beifügen. (Hotelquittung, Flugschein etc.).

si

Hallo,

die Frist beginnt mit Zustellung, jedoch bei Ortsabwesenheit
beginnt die Frist mit Rückkehr zur Wohnung,

Wie kommen Sie denn darauf?